Wien/Klagenfurt/München - Der Gerichtsstreit zwischen der BayernLB und der notverstaatlichten Kärntner Hypo um die Rückzahlung von rund zwei Milliarden Euro ist in eine Zwischenrunde gegangen. Die Hypo hat beim Landgericht München I die Klage der BayernLB erwidert und die BayernLB reagiert bereits darauf, bestätigte ein Sprecher der deutschen Bank am Mittwoch.

Streit um Eigenmittelmeldung

Laut § 14 Eigenkapitalersatzgesetz könne der Gesellschafter (BayernLB) einen Eigenkapital ersetzenden Kredit nicht zurückfordern, solange die Gesellschaft (Hypo) nicht saniert ist, argumentiert die Hypo laut dem WirtschaftsBlatt. Von der BayernLB verlautet dazu, dass die Hypo-Argumentation wie auch die vorgebrachten Unterlagen "wie erwartet in keiner Weise beweisen, dass die Rückzahlung der von der BayernLB ausgereichten Kredite gesperrt ist". Die vorgelegten Unterlagen seien "hierfür ungeeignet". Die Rechtsauffassung und Gutachten der Bayern würden damit "nicht widerlegt" werden. "Die BayernLB sieht sich in ihrem rechtlichen Vorgehen bestätigt."

Laut der Zeitung hat die Hypo durch die Überprüfung ihrer Gruppen-Bilanzen der Jahre 2007 bis 2009 ihre Argumentation untermauert. Dort seien Kredite und Beteiligungen zu hoch bewertet worden und die Eigenmittelmeldung der Bank für diesen Zeitraum nicht richtig, heiße es in der Klagebeantwortung, schreibt die Zeitung.

Bayern: Was liegt, das pickt

Ein Bayern-LB-Sprecher fragte sich, "weshalb nunmehr die Bestandskraft von seit vielen Jahren bestehender und testierter Bilanzen in Frage gestellt werden kann". Außerdem sei "entgegen den wiederholten Behauptungen der Hypo seit Dezember 2012 auch in der Klageerwiderung nicht erkennbar, welche angeblich neuen Erkenntnisse die Hypo gewonnen hat".

Daher liegt die Beweislast aus Sicht der BayernLB "weiterhin bei der Hypo. Die Kredite sind vollständig an die BayernLB zurückzuführen", bleiben die weiß-blauen Banker hart.

Kreditfälle überprüft

Bei der Hypo, die laut WirtschaftsBlatt 21 Kreditfälle überprüft hat, habe sich zum 31. 12. 2007 eine Überbewertung von 520 Mio. Euro, zum 31.12.2008 von komplett 699 Mio. Euro ergeben. "Bei korrekter Bilanzierung" hätte die Hypo in den Zeiträumen von Jänner bis November 2008 sowie im Dezember 2009 die gesetzlich geforderte Eigenkapitalquote von 8 Prozent unterschritten, heißt es.

Deswegen sieht sich die notverstaatlichte Bank laut Hypo-Koordinator Georg Krakow in der Zeitung in ihrer Ansicht bestärkt, dass es sich bei den Geldzuflüssen aus Bayern in die Hypo in den Jahren 2008 und 2009 "nicht um fremdübliche Kredite, sondern um eigenkapitalersetzende Maßnahmen" handle. "Das österreichische Recht ist hier eindeutig und ordnet in solchen Fällen Nachrangigkeit an", so Krakow.

Die Hypo bleibt also dabei: Ein Kredit, den ein Gesellschafter in der Krise der Gesellschaft gewährt, sei als eigenkapitalersetzend zu werten. Zudem befinde sich eine Bank laut EKEG auch in der Krise, wenn die Eigenmittelquote nach dem Bankwesengesetz unter acht Prozent fällt. Krakow in der Zeitung: "Wie in der Klageerwiderung gezeigt wird, hat die Hypo International 2008 die gesetzlich geforderte Eigenmittelquote nicht erfüllt. Dem folgend ist es uns rechtlich untersagt, die infrage stehenden Kredite zu bedienen und zurückzuzahlen, da sich die Hypo International eindeutig noch mitten in der Sanierung befindet."

Einen Gerichtstermin gibt es laut BayernLB noch nicht. (APA, 26.6.2013)