Ried im Innkreis - Nach dem gewaltsamen Tod einer 68-Jährigen Ende Oktober des Vorjahres in Taufkirchen in Oberösterreich hat das Landesgericht Ried im Innkreis einen Prozess mit Mord-Anklage gegen die beiden bisher unbescholtenen Beschuldigten, den 72-jährigen Ehemann und den 18-jährigen Enkel des Opfers angekündigt. Die Verhandlung ist für sechs Tage anberaumt, sie startet am 26. August, teilte das Gericht in einer Presseaussendung Mittwochnachmittag mit. Das Urteil ist für 6. September geplant,

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Ried gegen den Enkel als Täter und seinen Großvater als Auftraggeber des Mordes ist laut Gericht rechtskräftig geworden. In der Verhandlung ist neben der Einvernahme der Angeklagten die Befragung von insgesamt 51 Zeugen sowie die Gutachtenserörterung mit zwei Sachverständigen vorgesehen.

"Die Oma muss weg"

Laut Polizei und Staatsanwaltschaft habe der 18-Jährige seine Großmutter mit Axt-Schlägen und Messerstichen getötet und anschließend falsche Spuren gelegt habe, um einen Einbruch und somit einen Raubmord vorzutäuschen. Das habe er gestanden, nachdem ihm erdrückende Beweise vorgelegt worden seien.

Dabei habe er auch seinen Großvater bezichtigt, ihn mit den Worten "die Oma muss weg" dazu angestiftet und ihm auch Anweisungen zur Durchführung der Tat gegeben zu haben. Der Großvater soll sie für einen Abend angeordnet haben, an dem er selbst eine Maturafeier besuchte, um ein Alibi zu haben. Er bestritt die Anstiftung.

Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige gilt strafrechtlich als "junger Erwachsener". Damit besteht für ihn ein gemilderter Strafrahmen von fünf bis 20 Jahren Haft im Falle einer Verurteilung. Dem Großvater drohen zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft, wenn er des Beitrages zum Mord schuldig gesprochen wird. (APA, 26.6.2013)