Den Haag - Ein niederländisches Gericht hat das Anne-Frank-Museum in Amsterdam am Mittwoch zur Rückgabe eines ausgeliehenen Familienarchivs mit zahlreichen Briefen und Fotos verpflichtet. Demnach müssen die Dokumente bis zum Jahresende an die im schweizerischen Basel sitzende Stiftung Anne-Frank-Fonds übergeben werden, die 1963 vom Vater des von den Nazis ermordeten jüdischen Mädchens gegründet worden war. Außerdem wurde das Amsterdamer Museum zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.

Das Anne-Frank-Haus bestritt zwar nicht den grundsätzlichen Besitzanspruch der Stiftung, konnte das Familienarchiv nach eigenen Angaben aber wegen einer Langzeitleihe nicht sofort zurückgeben. Der Richterspruch sei daher ebenso "bedauerlich" wie die Tatsache, dass sich beide Parteien nicht außergerichtlich auf eine einvernehmliche Lösung hätten einigen können, erklärte das Museum. Museumsdirektor Ronald Leopold äußerte die Hoffnung, dass die beidseitige Kooperation nun "in enger Abstimmung und im Dialog wieder aufgenommen werden kann", um das "Vermächtnis und den Geist Anne Franks" zu bewahren.

Nicht betroffen von dem Rechtsstreit sind die berühmten Tagebücher des Mädchens, das sich zwei Jahre lang mit seiner Familie in einem schmalen Amsterdamer Hinterhaus vor den Nazis versteckte, bis sie 1944 verraten wurden. Die Tagebücher sind im Besitz des niederländischen Staats und eine Dauerleihgabe an das Museum. (APA/red, derStandard.at, 26. 6. 2013)