Ein 29-jähriger Vorarlberger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Wiederbetätigung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Laut einem Bericht des ORF Vorarlberg soll der Mann auf seinem Facebook-Account mehrere Bilder mit nationalsozialistischem Inhalt veröffentlicht haben, zudem wurden auf dem Computer des Angeklagten rechtsradikale Lieder gefunden. Der Mann zeigte sich geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Porträt von Adolf Hitler

Der 29-Jährige aus Frastanz (Bezirk Feldkirch) gab vor Gericht die Veröffentlichung der neun Bilder zu und erklärte, er schäme sich dafür. Darauf zu sehen waren unter anderem die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz, eine SS-Uniform und ein Porträt von Adolf Hitler. Er habe nicht gewusst, dass die Bilder für alle zu sehen waren. Er habe die Fotos nicht verherrlicht, deshalb habe er sie auch nicht kommentiert, verteidigte sich der 29-Jährige. Aus Scham habe er auch seine tätowierten Hände mit Handschuhen bedeckt.

Wilfried Siegele, leitender Feldkircher Staatsanwalt, erkannte dagegen eine "zweifelsfreie NS-Gesinnung" und verwies auf die Ergebnisse der Hausdurchsuchungen der Polizei. Dabei wurde der Computer des Angeklagten sichergestellt, darauf befand sich Musik mit rechtsradikalem Inhalt. Der Mann sei zudem von 2000 bis 2002 als aktiver Skinhead bekannt gewesen, was der Angeklagte einräumte.

Geständnis und elf Vorstrafen

Die Geschworenen fällten den Schuldspruch gegen den 29-Jährigen einstimmig. Als mildernd wurde das umfassende Geständnis gewertet, die Vorstrafen des Mannes - er stand bereits elfmal vor Gericht - wirkten sich dagegen erschwerend aus. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA, 27.6.2013)