Brüssel/Berlin - Wer künftig für die Rettung von Krisenbanken haften muss, ist in der EU genau festgelegt. Die Reihenfolge sieht so aus:

  • 1. Stufe: Aktionäre und Gläubiger stehen an erster Stelle. Sie werden mit einem Betrag von mindestens acht Prozent der Gesamtverbindlichkeiten eines Instituts herangezogen. Ein Beispiel: Bei einem Institut mit einer Bilanzsumme von einer Billion Euro müssten zuerst Gläubiger und Aktionäre 80 Mrd. Euro beisteuern.
  • 2. Stufe: Ist dieser Beitrag geleistet, sind Ausnahmen erlaubt: Der nationale Banken-Abwicklungsfonds eines Staates kann mit bis zu fünf weiteren Prozent helfen. In ihn zahlen die Banken selbst ein. In Deutschland gibt es einen solchen Fonds schon. Ende 2012 war er mit nur 1,3 Mrd. Euro gefüllt. Andere Länder müssen ihn noch schaffen.
  • 3. Stufe: Wenn die acht und fünf Prozent abgearbeitet sind - zusammen also 13 Prozent - kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Ausnahme greifen. Dann können auch Großkunden mit Einlagen über 100.000 geschützt werden, etwa Pensionsfonds. Das Land kann dann als Option das fehlende Geld vom Steuerzahler holen.

Erst wenn auch ein Mitgliedsstaat nicht mehr aushelfen kann und vom Kapitalmarkt abgeschnitten ist, kommt der Euro-Rettungsfonds ESM ins Spiel. (APA, 27.6.2013)