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Adolf Eichmann beim Prozess in Jerusalem

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Leipzig - Geheime Informationen des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) über den NS-Verbrecher Adolf Eichmann bleiben weiterhin für die Öffentlichkeit gesperrt. Dies entschied das deutsche Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag in Leipzig verkündeten Urteil. Es wies damit die Klage eines Journalisten der "Bild"-Zeitung auf Freigabe weiterer ungeschwärzter Akten zurück.

Der Journalist hatte in einem früheren Verfahren vor dem Leipziger Gericht eine teilweise Freigabe von Akten erreicht. Daraus ging hervor, dass die sogenannte Organisation Gehlen, der Vorläufer des 1956 gegründeten BND, bereits 1952 vom Aufenthaltsort Eichmanns in Argentinien wusste. Der Kläger hat laut Urteil nun wegen des Geheimhaltungsinteresses der Bundesrepublik aber keinen Anspruch auf die Freigabe weiterer Unterlagen.

Eichmann war mitverantwortlich für die Ermordung von sechs Millionen Juden. Er wurde 1960 von israelischen Agenten aus Argentinien entführt und 1962 in Israel zum Tode verurteilt und hingerichtet. (APA, 28.6.2013)