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In der Justizanstalt Wien-Josefstadt wurde ein 14-Jähriger brutal vergewaltigt.

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Gut, und wie sieht die Seite von der anderen Seite aus? Was denkt der ältere Mann, dem von insgesamt vier Halbwüchsigen mit zwei Messern das Handy abgenommen wurde, darüber, dass der vermutliche Haupttäter, ein 14-Jähriger, in U-Haft kam und dort mit dem Besenstiel vergewaltigt wurde?

Wir wissen es nicht. Jedenfalls gibt es in den diversen Internetforen genügend Anhänger der "Jeannée-Doktrin" ("Wer alt genug ist, um einzubrechen, ist auch alt genug zum Sterben", schrieb der, als ein 14-Jähriger von der Polizei im Supermarkt erschossen wurde). Diesfalls also: "Wer alt genug ist, einen Raubüberfall zu begehen, der ist auch alt genug, um in den Knast zu kommen und dort vergewaltigt zu werden."

Schutz vor Gewalt

Unter zivilisierten Leuten sollte eine solche Denkungsweise eher nicht die Regel werden. Und es sollte wohl jedem vernunftbegabten Menschen einleuchten, dass der Staat die Pflicht hat, die Häftlinge, die sich in seiner Obhut befinden – ob jugendlich oder nicht – vor Gewalt jeder Art zu schützen. 

Es ist daher gut, dass die Debatte über die Zustände in unseren (Jugend-)Gefängnissen von engagierten und idealistischen Experten anhand dieses Anlassfalls neu aufgenommen wurde. Dennoch darf die andere Seite der Diskussion nicht untergehen: Die Straftaten von Jugendlichen nehmen zu und spielen sich oft mit großer Brutalität ab. Über möglichst effektive Prävention muss genauso intensiv diskutiert werden. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 29.6.2013)