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Laut Statistik sinkt die Zahl verurteilter Jugendlicher in Österreich von Jahr zu Jahr.

Foto: APA/HERBERT P. OCZERET

Wien - Während die Vergewaltigung eines 14-Jährigen in Untersuchungshaft zu einer breiten Debatte über die Bedingungen im Jugendstrafvollzug geführt hat, zeigen die Ende Juni veröffentlichten Zahlen: Noch nie in der Zweiten Republik wurden weniger Jugendliche wegen gerichtlich strafbarer Handlungen verurteilt als 2012.

Die absolute Zahl an rechtskräftig verurteilten Tätern, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 18 Jahre alt waren, sank laut der gerichtlichen Kriminalstatistik im Vorjahr auf 2.562. Das sind 185 Schuldsprüche weniger als 2011, dem Jahr des bisherigen Tiefststands.

Keine relativen Zahlen erhältlich

Bei den relativen Zahlen - Verurteilte zwischen 14 und 18 Jahren je 100.000 Altersgenossen - gab es für 2012 mangels aktualisierter Bevölkerungsstatistik noch keine Vergleichswerte. Es dürfte sich hochgerechnet um die nach 1989 zweitniedrigste Rate seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1947 handeln.

1989 markierte allerdings einen Bruch in der Zeitreihe: In diesem Jahr wurde die Einteilung Jugendlicher von den 14- bis 18-Jährigen auf die Gruppe der 14- bis 17-Jährigen geändert. Die ursprüngliche Einstufung wurde im Juli 2001 wieder eingeführt und gilt bis heute. 

Vermögensdelikte machen knappe Hälfte der Schuldsprüche aus

Außerdem sind die Zahlen vor 1989 mit jenen danach nur unter Rücksichtnahme auf die Diversion zu beurteilen. Damals wurde diese Regelung, wonach Fälle unter bestimmten Voraussetzungen ohne Verurteilung abgeschlossen werden können, im Jugendstrafrecht verankert. Statt der gerichtlichen Strafe können bei der diversionellen Erledigung gemeinnützige Leistungen, Probezeit mit Bewährungshelfer oder Geldbußen angeordnet werden.

Laut den Daten von Statistik Austria wurden die meisten der verurteilten Jugendlichen 2012 wegen Vermögensdelikten - etwa Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Erpressung oder Raub - schuldig gesprochen. Wie schon in den vergangenen Jahren entfiel knapp die Hälfte der Gesamtverurteilungen auf diese Tatbestandsgruppe (1.181 Schuldsprüche oder 46,1 Prozent).

Weniger Straftaten gegen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

Etwa ein Viertel aller verurteilten Jugendlichen wurde im Vorjahr wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben bestraft (626 Schuldsprüche oder 24,4 Prozent).

Mit rund 1,4 Prozent der Verurteilungen wurden strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung geahndet - in absoluten Zahlen waren das im Vorjahr 36 Schuldsprüche. Ende der 1950er Jahre lag dieser Wert noch regelmäßig bei über 600 Straftaten pro Jahr.

Zu einer Freiheitsstrafe wurden im Vorjahr 1.546 jugendliche Täter verurteilt (60,3 Prozent aller Schuldsprüche). 677 Täter (26,4 Prozent) fassten eine Geldstrafe aus, 276 junge Personen (10,8 Prozent) wurden zwar schuldig gesprochen, kamen gemäß §§ 12 und 13 JGG aber mit Verwarnungen davon.

Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Vorjahr 26.549 jugendliche Tatverdächtige ermittelt (minus 1.496 Personen). Diese Zahl entspricht nach einem Anstieg ab der Jahrtausendwende und einem Rückgang seit 2008 etwa dem langjährigen Schnitt seit 1990 (26.967 Verdächtige pro Jahr).

Die Aufklärungsquote lag laut Polizei über alle Altersgruppen bei 42,6 Prozent. Das entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozentpunkte und dem zweithöchsten Wert der vergangenen zehn Jahre. (Michael Matzenberger, derStandard.at, 4.7.2013)