Wien - Das Europäische Parlament unterstützt die Forderungen aus dem Bankensektor, dass bei der Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) durch elf EU-Staaten eine Reihe von Ausnahmebestimmungen geschaffen werden. So sollen Transfers im Interbankenverkehr (Repos), die der wechselseitigen Finanzierung bzw. Liquiditätsbeschaffung dienen, ausgenommen werden. Pensionsfonds sollen nur mit dem halben Steuersatz belegt werden.

Eine entsprechende Entschließung wurde im Plenum mit großer Mehrheit angenommen. Durchgesetzt haben sich mit diesen Ausnahmen die Konservativen (EVP). SP, Grüne und Liberale zogen im Kompromiss großteils mit. Man sei natürlich für die Einführung einer Transaktionssteuer, erklärte die Abgeordnete Evelyne Regner (SP). Sie kritisierte aber, dass die Bemessungsgrundlage und der Umfang der FTS doch eingeschränkt wurden.

Das Parlament hat bei der Finanztransaktionssteuer kein Mitentscheidungsrecht, wird aber gehört. Sie sollte im Rahmen einer "verstärkten Zusammenarbeit" nur von elf Staaten eingeführt werden. Allerdings ist das Ziel des Starts am 1. Jänner 2014 wegen großen Widerständen und Widersprüchen einzelner inzwischen unwahrscheinlich geworden. Der Entwurf der EU-Kommission sieht einen Steuersatz von 0,1 Prozent bei Aktien und Anleihen vor, 0,01 Prozent bei Derivaten. (Thomas Mayer aus Straßburg, DER STANDARD, 4.7.2013)