Wien - Ein Großteil der Anklagen in der Causa Gelddruckerei der Notenbank ist nun rechtskräftig. Zwei der Beschuldigten haben in der dafür vorgesehenen 14-tägigen Frist Einspruch gegen die Anklage erhoben - in diesem Fällen ist nun das Oberlandesgericht Wien am Zug. Die dortigen Richter müssen über die Rechtsmittel entscheiden - mit der Anberaumung einer Hauptverhandlung wird es daher noch etwas dauern.
Gewehrt gegen die Anklage hat sich einer der zwei beschuldigten Anwälte, Friedrich F., und die Gelddruckerei (OeBS) selbst. Sie und ihre Schwester Münze Österreich sind im Rahmen des Unternehmensstrafrechts beschuldigt. Geht es nach dem Staatsanwalt, sollen bei der OeBS 3,8 Mio. Euro für verfallen erklärt werden.
Der Ex-Vizegouverneur der Nationalbank (OeNB) und Ex-Aufsichtsratschef der Gelddruckerei, Wolfgang Duchatczek, ist somit rechtskräftig angeklagt. Die OeNB hat ein Disziplinarverfahren gegen ihn geführt und ihn suspendiert; er selbst am 25. Juni seinen Rücktritt quasi in die Pension erklärt. Daraufhin zog der OeNB-Generalrat, der darin einen "unberechtigten Austritt" sieht, harte Konsequenzen: Er hat Duchatczek Abfertigung und Betriebspension gestrichen.
Das Disziplinarverfahren wurde vorigen Freitag beendet, die Kommission (der u. a. Notenbankchef Ewald Nowotny und sein neuer Vize Andreas Ittner angehörten) hat dem Generalrat einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Empfehlung zur weiteren Vorgangsweise gab sie den OeNB-Kontrolloren aber nicht. Der Generalrat hat trotzdem noch eins draufgelegt - und Duchatczek nun auch noch schriftlich entlassen. So wollen sich die Juristen für den Fall absichern, dass die Gerichte Duchatczeks Rücktritt als Vizegouverneur für statthaft ansehen.
Anwälte und Gerichte werden mit der Causa OeBS jedenfalls recht beschäftigt sein. Duchatczek wird in den nächsten Wochen zunächst einmal seine Notenbankpension einklagen; es geht um 80 Prozent seines Letztbezugs. Der betrug zuletzt 270.000 Euro brutto im Jahr. (Renate Graber, DER STANDARD, 11.7.2013)