Hier herrscht ein schlampiges Verhältnis zwischen der öffentlichen Hand (von Bund, Ländern und Gemeinden bis zu diversen Körperschaften) und den - meist gemeinnützigen - Organisationen, die solche Dienste im öffentlichen Auftrag leisten. Ob in der Hauskrankenpflege oder bei Wohnstätten für behinderte Menschen, der Obdachlosenhilfe, Asylbetreuung oder in Frauenhäusern, es gibt keine Qualitätsstandards, die verbindlich anzuwenden wären und die kontrolliert werden können.
Für den Staat ist das bequem, denn er entzieht sich damit der finanziellen Verpflichtung, ohne für schlechte Zustände verantwortlich gemacht zu werden. Das Bummerl haben immer die Vereine, die sich nach der engen finanziellen Decke strecken müssen. Obendrein erlaubt das Fehlen von Qualitätsstandards dem Staat, sich nach billigeren - auch kommerziellen - Anbietern umzusehen, da das Ergebnis dieser Art von Wettbewerb qualitativ nicht zu beurteilen ist.