Wien - "Wir attackieren die gesetzliche Vorsorge auf keinen Fall", sagte Peter Thirring, Vorstandsvorsitzender der Generali in Wien bei einer Pressekonferenz am Donnerstag. Aber da die Schere zwischen aktivem und staatlichem Pensionseinkommen weit auseinandergehe, sei es notwendig, die ergänzende private und betriebliche Vorsorge zu fördern.

Eine neue Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge bietet die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV), die arbeits- und steuerrechtlich den Pensionskassen gleichgestellt ist. Die Anbieter werben in erster Linie damit, dass die Rentenauszahlungen aus der BKV stabiler verlaufen und dass bereits bei Vertragsabschluss eine Mindestrente garantiert wird. Die Novelle zum Pensionskassengesetz von 2012 ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren erstmals, von einer Pensionskasse in die BKV einer Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Der Vorteil für den Arbeitnehmer sei, der Leiterin von Generalis Betrieblicher Personenversicherung, Hemma Massera, zufolge, dass die Begünstigten sehr wohl von Gewinnen in Form einer Gewinnbeteiligung profitieren, ihre Renten aber bei Verlusten nicht unter die Mindestgrenze fallen können. Die Leistungen aus den Pensionskassen unterliegen hingegen aufgrund ihrer Kapitalmarktabhängigkeit starken Schwankungen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Umstieg auf eine BKV werden mittels Betriebsvereinbarung geschaffen. Personen, welche bereits eine Pension aus einer Pensionskasse beziehen, ist es bis spätestens 31. Oktober 2013 möglich, individuell zu wechseln.

Ein Kritikpunkt an der BKV ist, dass auf die Anfangsrente ein Abschlag von etwa 30 Prozent von der zu erwartenden Pension aus der Pensionskasse erfolgt. Massera hält dagegen, dass bei der BKV nicht wie bei den Pensionskassen das Risiko von den Begünstigten getragen werde. Die Versicherungen bewerten nach dem Niederstwertprinzip und bilden Schwankungsrücklagen, um das Risiko von den Begünstigten abzusondern.

Für Otto Farny von der Arbeiterkammer hängt die Entscheidung für den Wechsel vom angebotenen Rechnungszinssatz und der Beurteilung des Kapitalmarkts ab. (Greta Sparer, DER STANDARD, 12.7.2013)