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Einfacher gestrickt sollen künftig die heimischen Banken sein.
Wien - Von komplizierten Mutter-Tochter-Beziehungen, zwischengeschalteten Strukturen mit Subholdings oder Sub-Sub-Holdings müssen sich österreichische Banken verabschieden. Das soll eine Folge der laufend zu aktualisierenden Sanierungs- und Abwicklungspläne und "Testamente" sein, die künftig für die Bankenaufseher zu erstellen sind. Die Aufseher versprechen sich jedenfalls mehr Transparenz. Viele räumten jetzt schon ihre Strukturen auf.
Die Banken müssen künftig Sanierungs- und Notfallpläne bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) abliefern. Damit will die Behörde früher eingreifen können, bevor Kapital oder Liquidität unter kritische Marken fallen. Laut FMA wird das die Banken in Österreich vor größere Herausforderungen stellen. "Wir werden sehen, dass sich die Strukturen von Banken auch verändern werden, weil Komplexität aus Bankstrukturen herausgenommen werden müssen", sagten die FMA-Vorstände Helmt Ettl und Klaus Kumpfmüller.
Einschränkung für Offshoregesellschaften
Eingeschränkt würden damit auch Offshore-Konstruktionen. Es müsse genau erklärt sein, "dass da nicht was drin ist, was am Ende des Tages Schwierigkeiten bedeutet, wie wir das in der Vergangenheit hatten", so Ettl. Darauf achte die FMA jetzt schon. Kumpfmüller sprach von "vielen Beispielen", wo Banken steuerlich begründete Offshoregesellschaften bereits auflösten.
Mit Übergangsfristen bis 2022 müssen die Banken nach den Basel-III-Kapitalvorschriften in Zukunft mindestens 4,5 Prozent hartes Kernkapital haben, insgesamt müssen 7 Prozent Kernkapitalquote erreicht werden. Für global wichtige und systemrelevante Banken gibt es zusätzliche Vorgaben, außerdem sind "antizyklische Puffer" vorzuhalten, also konjukturabhängige Kapitalpolster.
In dem Zusammenhang gibt es in Österreich heuer ab Herbst ein neues Expertengremium, das zumindest viermal jährlich zusammentreten soll und rein theoretisch viermal im Jahr andere Kapitalvorgaben als adäquat sehen könnte, was in der Praxis aber vorweg ausgeschlossen wird. Dieses "Finanzmarktstabilitätsgremium" aus Finanzministerium, Notenbank, Fiskalrat (Staatsschuldenausschuss) und FMA soll laut FMA das makroökonomische Umfeld für die Kreditwirtschaft analysieren und der Aufsicht dann "Empfehlungen" geben. Banken müssen in guten Zeiten mehr Kapital vorhalten. Geht es mit der Wirtschaft bergab, kann davon gezehrt werden. Formell geben soll es diesen Rat ab Jänner 2014. Er soll vertraulich tagen. Werden Maßnahmen zum Gesamtmarkt verhängt, werde das unter Einbindung aller Betroffenen auch öffentlich diskutiert.
Milliarden für Banken-Notfallsfonds
Mit den soeben im Parlament gebilligten Novellen zu Bankengesetzen (BWG) vollzieht Österreich für die Aufsicht Harmonisierungsvorgaben aus Brüssel. Das reicht von der Vorschreibung zusätzlicher Eigenmittel ("Pufferregime") und besonderer Liquiditätsanforderungen über die Limitierung von Geschäftssparten und Produkten oder Bonuszahlungen bis zu Sperre von Dividendenauszahlungen. Harmonisiert und damit verschärft werden die Mindeststrafen für Banker, die Vorgaben brechen: Natürliche Personen müssen mit Strafen von 5 Mio. Euro rechnen, juristische (Banken) haben - angelehnt ans EU-Kartellrecht - bei groben Verstößen 10 Prozent der Betriebserträge als Strafen abzuführen.
Ab 2018 müssen die Banken in Europa - auch die in Österreich - einen Fonds aufgestellt haben, der alle Banken an der Rettung bzw. Abwicklung von maroden Banken beteiligt. Die Banken in Europa müssen dafür ein Prozent der Spareinlagen heranziehen. In Österreich würde sich dieser Topf auf rund 1,6 Milliarden Euro belaufen, so Ettl. Für ganz Europa liegt die Zielgröße bei 55 Milliarden Euro.
Probleme bleiben
Dieser nationale Fonds - im Fall einer größeren grenzüberschreitenden Bank die nationalen Fonds anderer Länder zusammen - würde dann aktiviert, wenn die ebenfalls neu vorgegebenen Beiträge von Bankeigentümern und Gläubigern (bail-in) nicht reichen. Es werde niemals eine große Bank abzuwickeln sein, ohne dass eine Rest-Problematik liegen bleibe, deren Finanzierung aber künftig nicht vom Steuerzahler aufzubringen sein sollte, so die FMA.
In der Eurozone sei das Abwicklungsregime als ein gemeinsames System zu sehen, wo eben auch auf den gesamten Fonds zugegriffen werden könne. Unter Anleitung einer europäischen Behörde, die bei der EU-Kommission eingerichtet wird. "Die 55 Milliarden sind keine Summe, mit der man eine Systemkrise in Europa lösen kann. Das wissen wir", räumte Ettl ein. "Wir reden hier nicht von einer großen Systemkrise wie 2008."
Aber es gehe bei den 55 Milliarden schon um Größenordnungen, mit der eine Großbank durchaus abgewickelt werden könnte. "Für Österreich ist das auch nicht so wenig".
EU-Recht geprüft
Bis zur Gründung ist aber noch vieles offen. Etwa wie weit der Fonds" europäisch" aufgestellt wird, wer das Geld verwaltet, wo die Gelder liegen. Deutsche Banken wettern gegen eine Vergemeinschaftung des deutschen Restrukturierungsfonds, sie fürchten, für marode Banken in südeuropäischen Krisenländern einstehen zu müssen. In der deutschen Regierung werden Einwände wegen EU-Kommissionskompetenzen gehegt. Offen ist also auch, ob für diese Konstruktionen EU-Vertragsänderungen nötig sind oder ob Konstrukte gefunden werden, die keine Vertragsänderungen nötig machen.
Reformiert werden muss auch in Österreich die Einlagensicherung. Der Währungsfonds urgierte schon mehrfach eine gemeinsame Einlagensicherung auf EU-Ebene. FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller erklärte, dass es eine Adaptierung der Einlagensicherungen geben müsse. "Wir kennen die Grenzen des aktuellen Systems", das habe man an den Bankenkrisen gesehen, sagte Vorstand Ettl dazu nur. "Wir müssen das österreichische System ändern."
Anders sieht das der Generalsekretär des österreichischen Sparkassenverbands, Michael Ikrath. Die FMA habe "die Entscheidung der EU zur Kenntnis zu nehmen, dass die Einrichtung einer gesamteuropäischen Einlagensicherung im Rahmen der Bankenunion kein Ziel" sei. Von der FMA würde der Sparkassen-General erwarten, dass sie die bestehenden sektoralen Sicherungssysteme für Sparer in Österreich gegenüber dem IWF verteidige. Er warnte die Aufseher, die Sparer zu verunsichern. (APA, 15.7.2013)