Wien - Der Presserat ruft im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Menschen mit Behinderung zu mehr Sensibilität auf. Der Österreichische Gehörlosenbund (ÖGLB) wandte sich an den Presserat, weil in Zeitungsberichten eine gehörlose Frau als "stumm" bezeichnet worden war. 

Journalistinnen und Journalisten sollen genau prüfen, ob es sich bei der Wahl der Worte und Ausdrucksmittel um Diskriminierungen oder Klischees handeln könnte. Vermieden werden sollen Bezeichnungen wie "stumm" oder "taubstumm", da diese von gehörlosen Menschen als verletzend und abwertend empfunden werden.

Gehörlose sind nicht "stumm", sie können wie Menschen mit Gehör lautsprachlich sprechen. Da sie jedoch nicht hören, was sie sprechen, ist ihre Lautsprache eingeschränkt nutzbar, so der Presserat. Außerdem sei auch die Gebärdensprache als Sprache anerkannt. Der Presserat empfiehlt deshalb den neutralen Begriff "gehörlos". (APA, 22.7.2013)