Tunis - Die tunesische Justiz hat einen Teil der Vorwürfe gegen eine seit Monaten inhaftierte Aktivistin der Frauenrechtsgruppe Femen nach Angaben ihres Anwalts fallen gelassen. Ein Gericht habe das Verfahren gegen die Tunesierin Amina Sboui wegen Beleidigung von Gefängnispersonal eingestellt, teilte ihr Anwalt Ghazi Mrabet am Montag mit. Sie müsse aber wegen anderer Vorwürfe in Haft bleiben. Sboui war am 19. Mai festgenommen worden, nachdem sie das Wort "Femen" auf eine Mauer nahe einem Friedhof geschrieben hatte, um gegen konservative Islamisten zu protestieren.

Anwalt Mrabet sprach von einem "Sieg". Die tunesische Justiz beginne zu verstehen, dass seine Mandantin "zu Unrecht verfolgt wird", sagte er der Nachrichtenagentur AFP. Sboui droht ihm zufolge aber weiter ein Prozess wegen "Entweihung einer Grabstätte" und "Angriffs auf die guten Sitten".

Folter-Vorwurf erhoben

Der Fall hatte international für Schlagzeilen gesorgt. Die Aktivistin wurde am 19. Mai festgenommen und bisher wegen des Besitzes von Pfefferspray zu einer Geldstrafe verurteilt. Aus dem Gefängnis heraus erhob sie daraufhin Vorwürfe der Folter von Häftlingen, woraufhin Gefängniswächter Sboui verklagten.

Der Fall hatte auch einen Prozess gegen drei weitere Femen-Aktivistinnen zur Folge, die Ende Mai mit entblößten Brüsten für die Freilassung Sbouis protestiert hatten. Unter ihnen war auch eine Deutsche. Die drei Frauen wurden zunächst zu vier Monaten Haft verurteilt, Ende Juni wurde die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. (APA, 29.7.2013)