"Flüchtlinge sind hier, um zu bleiben", steht auf dem Transparent vor dem Polizeianhaltezentrum in Wien. Österreich gewährt dies nur wenigen Pakistanis.

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Frage: Wie wird bei abgewiesenen Asylwerbern überprüft, ob sie im Herkunftsland gefährdet sind?

Antwort: Zusammen mit der Asylablehnung, die erfolgt, wenn das Asylgericht von keiner Gefährdung ausgeht, wird die Ausweisung ausgesprochen. Die Fremdenpolizei bekommt in der Folge den Auftrag zur Abschiebung. Bei den bereits außer Landes gebrachten Pakistanis aus dem Servitenkloster, aber auch in vielen ähnlichen Fällen, sieht sich die Polizei rückwirkend im Recht, weil die Ausweisung bereits rechtskräftig gewesen sei. Experten wie der Anwalt Georg Bürstmayr entgegnen, dass die Exekutive selbst von Amts wegen zu einer Gefahreneinschätzung verpflichtet wäre – vor allem in Fällen, in denen die Asylablehnung, und damit die Gefahrenüberprüfung, schon über ein Jahr her ist. Im Innenministerium lehnt man das ab.

Frage: Wie wurde die Gefahr im Fall der bereits abgeschobenen pakistanischen Flüchtlinge aus dem Servitenkloster geprüft?

Antwort: Laut Behörden datierten deren Asylablehnungen von vor nur wenigen Monaten, zwischen Februar und Juni 2013. Daher
sei die Gefährdungseinschätzung höchst aktuell gewesen.

Frage: Warum wurden die Pakistanis relativ rasch und jetzt abgeschoben?

Antwort: Offenbar wurden bei der pakistanischen Botschaft in Wien zeitnah zu den Asylablehnungen Rückreisezertifikate beantragt; ohne diese ist eine Ausreise unrechtmäßig. Bis zur Ausstellung der Papiere dauert es in der Regel drei, vier Monate. Sie sind dann nur drei Wochen lang gültig.

Frage: Wie hoch ist Österreichs Asylanerkennungsquote für Pakistanis?

Antwort: Österreichs Gesamt-Anerkennungsquote von Asylanträgen pakistanischer Staatsbürger liegt nach Angaben des UNHCR-Berichts bei 1,6 Prozent. Zum Vergleich: jene Deutschlands liegt bei 20, jene Italiens bei 38 Prozent. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) erklärt die Unterschiede damit, dass etwa in Deutschland deutlich mehr Anträge einer stärker gefährdeten Volksgruppe eingingen.

Frage: Wie schätzt das der Europäische Flüchtlingsrat ein?

Antwort: Zuletzt hatte ein Mitarbeiter des Europäischen Flüchtlingsrats (Ecre) in einem ORF-Interview gesagt, diese Unterschiede könnten "einfach kein Zufall sein". Ecre-Generalsekretär Michael Diedring meinte am Donnerstag zum Standard, die Gründe für die Differenzen sollten genauer untersucht werden.

Frage: Wie viel öffentliche Entwick­lungshilfegelder steckt Österreich in Projekte in Pakistan?

Antwort: 2011 waren es rund 1,7 Millionen Euro: 2012 dürfte die Zahl laut Agentur für Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (ADA) bei rund einer Million Euro liegen. 2010, im Jahr einer verheerenden Flutkatastrophe, flossen 7,4 Millionen Euro öffentlicher Entwicklungshilfeleistungen. Davor lag das Budget seit 2007 bei zwei bis 2,5 Millionen Euro. Mikl-Leitner hat 2012 vorgeschlagen, Gelder aus der Entwicklungszusammenarbeit nur in Staaten fließen zu lassen, die abgewiesene Asylwerber bereitwillig zurücknehmen. (bri, spri/DER STANDARD, 2.8.2013)