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Anti-Rassismus-Demonstration in Wien am 25. Juli 2003.

Foto: APA/EPA/Herbert P. Oczeret
Weiterhin Widersprüche im Fall Cheibani W.: Das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet in seiner aktuellen Ausgabe von neuen Zeugenaussagen, wonach der 33-jährige Mauretanier zunächst keineswegs getobt habe. Der Mitorganisator des Afrikadorfes, Erfried Malle, hatte angegeben, von Cheibani W. angegriffen worden zu sein, er hätte "echte Todesangst" gehabt. Laut "profil" wird diese Version aber nun von der Polizei angezweifelt. Auf dem Tonband der Rettung, das den eingehenden Anruf aufgezeichnet hatte, erwecke der Kärntner nicht den Eindruck, unter Todesangst zu stehen.

Der Chef der Wiener Rettung, Alfred Kaff gibt an, dass Cheibani W. durchaus kooperationsbereit gewesen sei. Er wäre freiwillig in den Wagen gestiegen, die Beruhigungstropfen, die der Notarzt ihm verabreichen wollte, seien von der Polizei mit Hinweis auf den bereits fixierten Termin beim Amtsarzt abgelehnt worden. Cheibani habe sich mit Handschellen fesseln lassen, aber beim Fixieren der Beine mit einem Sicherheitsgurt hätte er sich losgerissen und sei aus dem Rettungsauto gesprungen. Einer der Polizisten stellte sich in den Weg, beide fielen um. Danach stürzten sich Sanitäter und Polizisten auf Cheibani W.; zwei Polizisten schlugen auf ihn ein und der Notarzt verabreichte ihm eine Beruhigungsspritze, "deren Wirkung erst 20 Minuten später einsetzen hätte können". Ceibani W.'s Körper erschlaffte jedoch viel früher. Damit beginnt auch die Aufzeichnung des Amateurvideos, wie derStandard.at berichtete.

Alfred Kaff laut "profil" wörtlich: "Am Bauch liegend ist das Atmen automatisch schwieriger. Mit am Rücken gefesselten Händen noch schwieriger... Wie soll man das überleben?" "profil": "Und wenn dann zusätzlich noch ein korpulenter Beamter auf dem Körper steht?". Innenminister Strasser hatte ausgesagt, die Beamten hätten sich so verhalten, wie sie es gelernt hätten. Eine Aussage, die von vielen Experten als "skandalös" bezeichnet wurde. Davon, eine Festzunehmenden auf dessem Körper stehend zu fixieren, sei nie und nirgends die Rede gewesen. Erst im Juli vorigen Jahres sei ein solcher Erlass von Strasser herausgegeben worden, in dem kein Wort davon steht, dass Beamte auf den Körper eines Festzunehmenden steigen sollen. (red)