Wien - "'Game over' für das kleine Glücksspiel", heißt es auf Seite 28 im aktuellen Wahlprogramm der SPÖ. Das von SPÖ-Landeshauptmann Hans Niessl geführte Burgenland macht den Bundes-Roten aber gerade einen Strich durch die Rechnung. Per 1. August wurden von der rot-schwarzen Landesregierung drei Lizenzen für das kleine Glücksspiel (pro Spiel maximal zehn Euro Einsatz) vergeben - eine für den Betrieb von 110 Geräten in Automatensalons, zwei Bewilligungen für die Ausspielung mit je 63 Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung, bestätigte das Büro der zuständigen Landesrätin Michaela Resetar (VP).

Gumpoldskirchner Dominanz

Wenig überraschend ist der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic wieder zum Zug gekommen. Ein Tochterunternehmen bekam den Zuschlag für die Automatensalons. Die Lizenzen für die Einzelaufstellung - in der Regel in Gaststätten - gingen an die oberösterreichische Excellent Entertainment AG sowie die PA Entertainment & Automaten AG des steirischen Unternehmers Helmut Polanz. Polanz war - neben Novomatic - auch bereits bei der Ausschreibung in Oberösterreich erfolgreich und ist auch engstens mit Novomatic verbunden. Die Gumpoldskirchner sind über eine Tochter zu 50 Prozent an der H. Polanz GmbH beteiligt.

Novomatic baut damit seine Vormachtstellung am Automatenmarkt weiter aus. In Niederösterreich bekam das Unternehmen von Gründer Johann Graf die einzige Konzession, obwohl dort von der Landesregierung drei ausgeschrieben waren und es fünf Bewerber gab. In Kärnten bekam man kurz vor der Abwahl der FPK-dominierten Regierung im März eine Lizenz, die zweite ging an die oberösterreichische Amatic.

Auch wenn die SPÖ das Verbot des kleinen Glücksspiels mittlerweile zur Parteilinie erklärt hat: Die realen Auswirkungen des Vorstoßes halten sich vorerst in Grenzen. Die Vergabeprozesse sind bereits weitgehend abgeschlossen. Nur in der Steiermark konnte sich die rot-schwarze Landesregierung bisher zu keiner einheitlichen Linie durchringen. Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) hielt sich zuletzt eher bedeckt, ein Verbot gilt in der Steiermark derzeit aber als eher unwahrscheinlich.

Verbotsländer

In Vorarlberg, Tirol und Salzburg war das kleine Glücksspiel schon bisher verboten. Wien ist ab 2015 ein Verbotsland - auch das ist längst Beschlusslage.

Welche Folgen hätte also ein österreichweites Verbot des kleinen Glücksspiels? Könnte man die in den vergangenen Monaten vergebenen Lizenzen überhaupt für ungültig erklären? Schwer, glaubt der Verfassungs- und Verwaltungsrechtsexperte Heinz Mayer. Ein Verbot der auf zehn (Burgenland) bzw. 15 Jahre (die anderen Länder) ausgestellten Konzessionen wäre ein Eingriff in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit. "Für einen solchen Eingriff brauche ich ein öffentliches Interesse, und die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein." Das öffentliche Interesse könne man wahrscheinlich noch argumentieren - Stichwort Suchtgefahr. Die Verhältnismäßigkeit aber schon weniger, meint Mayer und verweist darauf, dass schließlich auch in Kasinos, an denen der Staat indirekt beteiligt ist, Automatenglücksspiel angeboten wird.

Und selbst wenn man eine sehr gute Begründung für ein Verbot finde: Längere Übergangsfristen, Mayer spricht von fünf bis sechs Jahren, müsse man den Konzessionsinhabern auf alle Fälle einräumen. (Günther Oswald, DER STANDARD, 7.8.2013)