München - Ein Münchner Polizist ist wegen Schlägen gegen eine gefesselte Frau zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Amtsrichter verhängte zudem wegen Körperverletzung im Amt eine Geldauflage von 3.000 Euro, die der Beamte an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss. Der 33-Jährige hatte der Frau im Jänner in einer Polizeiwache mit einem Fausthieb das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden gebrochen.
Der Richter ging von einer Provokation durch die junge Frau aus, die den Beamten unter anderem bespuckt hatte. Der Richter sah zwar eine Notwehrlage. Jedoch hätte der Beamte nicht zuschlagen dürfen. "Ihre Handlung war nicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff anzuwehren." In seinem Schlusswort vor dem Urteil sagte der Polizeibeamte, er habe einen Angriff abwehren wollen, bedauere aber die Folgen.
Polizist will sich gewehrt haben
Vor Gericht hatte er geschildert, die Frau habe ihn bespuckt; er habe sie beruhigen wollen. Sie sei mit dem Oberkörper hochgeschnellt. Aus Angst, sie könnte ihn treffen, habe er zu seinem Schutz eine Armbewegung gemacht. "Ich bin ausgewichen und habe im gleichen Moment den Arm nach vorn gegen ihren Kopf geschlagen", sagte der Beamte. Die Frau lag zu diesem Zeitpunkt mit auf dem Rücken gefesselten Händen in einer Haftzelle.
Die 22-jährige Frau, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, schilderte, sie sei in der Haftzelle auf eine Pritsche gedrückt und an den Schultern festgehalten worden. "Ich habe keine Luft bekommen und war total in Panik." Der Angeklagte sei auf der Pritsche gekniet und habe sie aufgefordert, sich zu beruhigen. "Dann habe ich ihn leider angespuckt." Dann sei sie geschlagen worden. Begonnen hat der bundesweit diskutierte Fall mit einem Anruf der Frau bei der Polizei. Die Tierarzthelferin hatte sich mit ihrem Freund gestritten.
Schon öfter Urteile gegen bayerische Polizisten
Mehrfach gab es in Bayern Disziplinar- oder Strafverfahren gegen Beamte wegen möglicher Vergehen bei der Berufsausübung. Im November 2012 etwa wurde der suspendierte Rosenheimer Polizeichef wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Er hatte den Kopf eines gefesselten Schülers auf der Wache gegen die Wand geschlagen, das Opfer getreten und geohrfeigt. Im Oktober 2010 wurde ein Würzburger Polizist zu 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er Frauen einen Straferlass gegen Sex angeboten hatte. (APA, 6.8.2013)