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Gleiche Rechte im Parlament und außerhalb: Demonstration britischer Feministinnen in historischen Suffragettenkostümen.

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Rechtzeitig zur bevorstehenden Nationalratswahl wurden einige Reformen, die die erleichterte Abgabe von Vorzugsstimmen vorsehen, verabschiedet, um das Persönlichkeitselement zu stärken. Die Parteienmaschinerien spielen in diesem hier wie auch in anderen Ländern oftmals an Transparenz mangelnden Aufstellungsprozess der Kandidatenlisten allerdings weiterhin die tonangebende Rolle. Der durchschnittliche Abgeordnete ist daher männlich, über 50 und hat keinen Migrationshintergrund (siehe auch dieStandard.at, "Nationalrat immer noch tief männlich" vom 22. Juli 2013).

Ein kürzlich erschienener Bericht der OSZE zu Österreich hält demnach auch fest, dass der österreichische Gesetzgeber, entgegen bestehenden OSZE-Verpflichtungserklärungen, keine parteienunabhängigen Kandidaturen ermöglicht; weiters wird festgestellt, dass auch keine spezielle Förderung weiblicher Kandidaten vorgesehen ist (abgesehen von parteieigenen Bestimmungen).

Frauen auf die Liste

Eine bessere Ausgestaltung des Vorzugsstimmensystems ist nicht zu verwechseln mit einem in Einerwahlkreisen (ein Mandat pro Wahlkreis) organisierten Mehrheitswahlrecht (wie beispielsweise in Großbritannien und Frankreich). Im System eines Mehrheitswahlrechts bestimmen die Parteien jeweils einen Kandidaten pro Wahlkreis, eine Prozedur, die Männer bevorzugen könnte. In einigen Ländern wurden daher Maßnahmen verabschiedet, die für größere geschlechtliche Ausgewogenheit sorgen.

In Frankreich erhöhte sich der Anteil weiblicher Abgeordneter bei der Parlamentswahl im letzten Jahr auf 27 Prozent, was ungefähr dem Niveau in Österreich nach der Nationalratswahl 2008 entspricht. Frankreich verschärfte vor der letzten Wahl sein Sanktionsregime für den Fall der Nichteinhaltung festgelegter Quoten, das sich allerdings an den abgegebenen Stimmen und nicht an erhaltenen Parlamentssitzen orientiert. Kleinere Parteien sind von dieser Regelung dadurch härter betroffen. Mit einem Anteil von 22 Prozent liegt Großbritannien weiterhin über vielen anderen EU-Mitgliedstaaten. Neue Gesetze zur Parteienfinanzierung sollen in Irland, in dessen Parlament zurzeit nur 15 Prozent aller Abgeordneten Frauen sind, in Zukunft für ausgewogenere Repräsentation sorgen, indem staatliche Zuwendungen an Parteien, die nicht die Quote erfüllen, gekürzt werden.

Einmal im Parlament, haben britische Abgeordnete weit mehr Spielraum für eigenständige Initiativen als ihre österreichischen Pendants, da sie direkt den Wählern in ihrem Wahlkreis verantwortlich sind. Einige Abgeordnete verfolgen in gewissen Bereichen, wie z. B. EU-Angelegenheiten, nicht die Linie ihrer Partei. Da das Abstimmungsverhalten von Mandataren veröffentlicht wird, wissen die Wähler, wie ihr Abgeordneter gestimmt hat, ein Umstand, der in der lokalen Presse meist weithin für Resonanz sorgt. Die Regierung wiederum ist an der Abarbeitung ihrer Agenda interessiert und erwartet sich daher auch Loyalität von den Parteikohorten im Parlament. Ob Abstimmungen im Parlament dem Fraktionszwang unterliegen, wird nach einer drei-stufigen Skala bewertet. Während die Missachtung der Parteilinie in Bezug auf Anwesenheit und Abstimmungsverhalten bei Abstimmungen der Kategorie eins (niedere Dringlichkeitssstufe; Anwesenheit nicht erforderlich; kein Klubzwang) meist ignoriert wird, kann eine Abstimmung entgegen der Parteivorgabe in der Kategorie drei (höchste Stufe der Dringlichkeit) zu Konsequenzen führen. Einige Mandatare akzeptieren diese Vorgehensweise jedoch und legen etwa freiwillig bestimmte Ausschussposten zurück. Tritt ein Abgeordneter zurück, erfolgt eine Nachwahl anstelle eines Aufrückens des auf der Parteiliste nächstgereihten Kandidaten.

Ein Abgeordneter, der via Vorzugsstimme ins Parlament kam, hat jedoch ungleich weniger Spielraum für Eigeninitiativen. Da von ihm meist erwartet wird, der Parteilinie zu entsprechen, führt das nicht selten zu Enttäuschung bei Wählern mit erhöhter Vorstellung von "Unabhängigkeit". Das Abstimmen nach freiem Gewissen wird jedoch von vielen Parlamenten toleriert.

Weitergehende Rederechte

Das verbesserte Vorzugsstimmensystem darf in jedem Fall nicht mit dem Mehrheitswahlsystem, wie es in Großbritannien praktiziert wird, verwechselt werden. Die britische Parlamentskultur ermöglicht weitergehende Rederechte im Zuge einer Debatte und auch verstärktes Ermessen des Parlamentspräsidenten, einzelne Abgeordnete zum Reden aufzufordern.

Vor kurzem verabschiedete Reformen sorgen außerdem für mehr Transparenz bei der Auswahl von Ausschussmitgliedern abseits der "Whips" (Klubobmänner). Darüber hinaus besteht für den einzelnen Abgeordneten die Möglichkeit, Abänderungsanträge oder selbstständige Anträge, z. B. zum zukünftigen Verhältnis zur EU, einzubringen, die mitunter breites Medieninteresse generieren.

Anstrengungen, das Persönlichkeitselement zu stärken, können in Österreich daher nur im Zusammenspiel mit den parlamentarischen Klubs gemacht werden. Obwohl ein Mehrheitswahlrechtssystem bezeichnende Schwächen aufweist, unterstützte in Großbritannien eine breite Mehrheit die dort bestehende Ausprägung anlässlich eines nationalen Referendums (2011).

Offen bleibt, ob die in Österreich angestoßenen Reformen die gewünschten Effekte einer verstärkten Wählerbeteiligung und einer Wiederherstellung des Vertrauens in politische Entscheidungsträger zeitigen. (Melanie Sully, DER STANDARD, 12.8.2013)