Viele Anleger können jetzt aufatmen. Die jahrelang schwelende Causa Immofinanz rund um Fehlberatung beim Kauf dieser Aktie ist für sie vorbei. Rund ein Drittel des Schadens wird durch den Vergleich, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit dem ehemaligen AWD geschlossen hat, nun ersetzt. Ein Drittel mag für den einen oder anderen jetzt nicht nach viel klingen. Nach all den Jahren der Rechtsstreitereien, des Bangens und Hoffens werden die meisten aber wohl froh sein, endlich einen Strich unter ihren Ausflug an die Börse ziehen zu können.

Da es jetzt zu keinem Prozess kommt, wird aber auch die Schuldfrage nicht geklärt werden. Hat es wirklich eine systematische Fehlberatung durch die AWD-Berater beim Verkauf dieser Aktien gegeben? Wurden Anleger bewusst in vermeintlich sichere Wertpapiere gelotst - ohne die Information, dass es sich dabei um Aktien handelt, deren Kurs auch fallen kann? Und wie viele Anleger haben einfach versucht, durch den Klagsweg ihren Schaden abgegolten zu bekommen, obwohl ihnen das Risiko bewusst war?

Dass diese Fragen nun offenbleiben, ist schade. Denn damit werden Urteile fehlen, die für ähnliche Prozesse als richtungsweisend gelten könnten. Somit wird kein Präzedenzfall für diese Punkte geschaffen; das Anlegerrecht bleibt lückenhaft. Obwohl es aus anderen Fällen - Meinl European Land oder AvW - Höchsturteile gibt, fehlt noch immer die Richtschnur für diese Kernfragen. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, 13.8.2013)