Zwölf Monate bedingte Haft für den milliardenschweren Tiroler Immobilieninvestor Rene Benko und seinen Steuerberater Michael Passer wegen versuchter "verbotener Intervention" in einer italienischen Steuer-Causa wurde am Dienstag vom Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigt und damit rechtskräftig. Für Benko ist der Spruch des Richtersenats ein Fehlurteil, das er nicht akzeptiert: "Wir werden eine Wahrungsbeschwerde bei der Generalprokurator einreichen. Das heißt: Der Oberste Gerichtshof hat zu entscheiden", sagte er der "Tiroler Tageszeitung".

Das Immobilienvermögen der Signa-Gruppe beläuft sich laut Eigenangaben auf über fünf Milliarden Euro.

Instanzenzug

Einige Partnerbanken der Signa Holding in Deutschland und Österreich sagten gegenüber dem Nachrichtenmagazin "News" im November nach dem Ersturteil, dass eine rechtskräftige Verurteilung ein Problem darstellen würde. Deutsche Banken haben in ihren Richtlinien, dass sie dann keine Geschäfte mit Ihnen machen dürften.

Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung hat Benko nach eigenen Angaben einen Plan: "Ich habe immer einen Plan", sagte er im vergangenen November gegenüber "News". Benko-Anwalt Ernst Schillhammer will nach der Bestätigung des Ersturteils weitere Rechtsbehelfe in Betracht ziehen. "Wir sind der Meinung, dass dieses Urteil der Fakten- und Rechtslage keineswegs Rechnung trägt. Auch das Gutachten eines renommierten Strafrechtsexperten kommt eindeutig zu dem Schluss, dass Herr Benko keinerlei strafbare Handlung gesetzt hat und ein Freispruch daher die logische Konsequenz hätte sein müssen", so Schillhammer nach der Verhandlung.

Druck auf Behörden

Das OLG Wien hat das erstinstanzliche Urteil gegen Benko und seinen Steuerberater Passer zu je 12 Monaten bedingter Haftstrafe innerhalb von drei Jahren bestätigt. Der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung werde nicht Folge gegeben, erklärte OLG-Richterin Ingrid Jelinek am Dienstagvormittag. Sie habe "keinen Fehler" im Ersturteil gefunden. Es sei bei der versuchten Intervention nicht nur um Beschleunigung gegangen, sondern auch um Einfluss, dass das Steuerverfahren "positiv ausgeht".

Richterin Marion Zöllner hatte bei der Verkündung des Ersturteils im November von einem "Musterfall für Korruption" gesprochen und sah es als erwiesen an, dass Benko seinen Steuerberater Passer im Jahr 2009 beauftragte, in einer italienischen Steuersache der Signa-Holding über den kroatischen Ex-Premier Ivo Sanader in Italien zu intervenieren. Dafür hätte Sanader 150.000 Euro kassieren sollen, indem er über den italienischen Ex-Premier Silvio Berlusconi interveniert, um ein Steuerverfahren in Italien rasch und zugunsten der Signa-Holding-Gruppe zu entscheiden.

Fragwürdige Honorarhöhe

Der Anwalt von Steuerberater Passer betonte vor dem OLG, dass das Ersturteil auf falschen Annahmen basiere, etwa dass Sanader damals noch amtierender Ministerpräsident von Kroatien gewesen sei, was nicht zutreffe. Auch würden sich im Urteil keine Beweise für eine Pflichtwidrigkeit finden, etwa welches Gesetz oder Norm verletzt wurde. Benko-Anwalt Schillhammer argumentierte vor dem Oberlandesgericht, dass Benko die Vereinbarung mit Sanader nicht geschlossen habe und daher diese Tat nicht begangen habe. Es gebe keinen Hinweis, dass Geld geflossen sei. Die Intervention sei damit "nicht wirksam geworden".

Oberstaatsanwalt Eberhard Pieber von der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) betonte in seinen Ausführungen, dass schon aus der Höhe des vereinbarten Honorars von 150.000 Euro auf Pflichtwidrigkeit geschlossen werden könne. Es sei egal, ob Sanader schon den Versuch der Einflussnahme unternommen habe oder nicht. Es gehe um den Versuch der "verbotenen Intervention". Es liege auf der Hand, dass Benko Bestimmungstäter sei. Als Bestimmungstäter gilt eine Person, die vorsätzlich einen anderen zur Ausführung einer strafbaren Handlung veranlasst. (APA, 13.8.2013)