Wiener Neustadt - Gegen Martin Balluch, den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), sind alle offenen Strafverfahren eingestellt worden. Das hat der ehemals Hauptangeklagte im Tierschützerprozess am Mittwoch in einer Aussendung mitgeteilt. Eingestellt sei demnach auch ein mehrjähriges Ermittlungsverfahren wegen Bestechung einer UVS-Richterin aus St. Pölten.

Laut dem VgT-Obmann hatte die Richterin eine Reihe von Strafbescheiden gegen Tierschützer wegen Störung einer Treibjagd aufgehoben. Der Wiener Neustädter Staatsanwalt Wolfgang Handler habe in der Folge behauptet, er, Balluch, hätte die Juristin zu diesen Aufhebungen bestimmt. Trotz monatelanger Telefonüberwachung der Anschlüsse der Richterin, einer Hausdurchsuchung bei ihr und zwei Begehungen ihres Hauses durch gerichtlich beeidete Sachverständige sei kein Hinweis auf Bestechung gefunden worden. Trotzdem seien drei Einstellungsanträge des VgT-Obmanns vom Landesgericht Wiener Neustadt abgewiesen worden, zuletzt im Juni 2013.

Nachdem Handler mit 1. August seine neue Stelle in der Korruptionsstaatsanwaltschaft angetreten hatte, habe sei Nachfolger in der Tierschutzcausa, Erwin Blümel, "umgehend" alle Strafverfahren gegen den VgT-Obmann eingestellt, hieß es in der Aussendung. "Jetzt zieht offenbar wieder Vernunft in die Staatsanwaltschaft in Wiener Neustadt ein", kommentierte Balluch die Entscheidung. Er hoffe, dass nun auch in der anstehenden teilweisen Neuauflage des Tierschutzprozesses Vernunft walten werde. (APA, 14.8.2013)