Wien - Die Pensionen werden im kommenden Jahr aller Voraussicht nach um 1,6 Prozent angehoben. Dies ergibt sich aus der Inflation im relevanten Zeitraum und den gesetzlichen Vorgaben. Bei den Mindestpensionen wird die Teuerung in vollem Umfang abgegolten - die Bezieher einer Ausgleichszulage erhalten um 2,4 Prozent mehr.
Pensionistenabsetzbetrag für alle
Die Seniorenvertreter von SPÖ und ÖVP wollen nun Verhandlungen mit der Regierung im Herbst. Sozialminister Hundstorfer (SPÖ) sichert den Seniorenvertretern Gespräche zu. SPÖ-Pensionistenvertreter Karl Blecha verlangt etwa für die Bezieher kleinerer Pensionen, auch für jene die nur knapp über der Ausgleichszulage liegen, mehr.
Einig sind sich die Seniorenvertreter in der Forderung, dass die Wartefrist für Neu-Pensionisten, die im ersten Jahr nach Pensionsantritt keine Erhöhung bekommen, durch eine Aliquotierung ersetzt werden soll. Und unisono verlangen sie auch, dass alle Pensionisten den sogenannten Pensionistenabsetzbetrag lukrieren können. Dieser erhöhte Absetzbetrag für alleinverdienende Pensionisten-Ehepaare von 764 Euro ist zwar heuer ausgeweitet worden. Nachdem er davor nur bis zu einem Brutto-Bezug von 1.750 Euro lukriert werden konnte, wurde heuer eine Ausschleifregelung bis 2.200 Euro geschaffen. Die Seniorenvertreter fordern nun jedoch, dass ihn alle Pensionisten in Anspruch nehmen können.
Inflation erst ab 2015 voll abgegolten
Der Anpassungsfaktor ergibt sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im Zeitraum von August 2012 bis Juli 2013. Dieser Wert liegt nach Berechnung der Statistik Austria bei 2,4 Prozent. Mit dem Sparpaket vom März des Vorjahres wurde jedoch vereinbart, dass die Pensionen für 2013 um einen Prozentpunkt und für 2014 um 0,8 Prozentpunkte unter der Inflationsrate erhöht werden. Für 2013 bedeutete dies eine Pensionserhöhung um 1,8 Prozent anstelle der vollen Inflationsabgeltung um 2,8 Prozent.
Für 2014 ergibt sich wegen des Abzugs von 0,8 Prozentpunkten eine Pensionsanpassung von 1,6 Prozent. Davon ausgenommen sind allerdings wie schon heuer auch im kommenden Jahr die Bezieher einer Ausgleichszulage. Die Mindestpensionen werden damit um die vollen Teuerungsrate von 2,4 Prozent erhöht. Für 2015 und 2016 sollen gemäß Sparpakt-Vereinbarung dann wieder alle Pensionisten die volle Teuerungsabgeltung bekommen.
Endgültig festgelegt wird die Pensionserhöhung mittels Verordnung des Sozialministers bis spätestens 30. November. Sollte die Politik eine andere Anpassung vornehmen wollen, wäre eine Gesetzesänderung nötig. (APA, 16.8.2013)