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Kinder-Apps werden bei Apple künftig strenger beurteilt
In den USA wurde vor kurzem der „Children's Online Privacy Protection Act" eingeführt, durch den die Privatsphäre von Kindern besser geschützt werden soll. Aufgrund dieses Regelwerks hat Apple nun auch seine App Store Guidelines verschärft, die aber auch für Entwickler aus anderen Ländern gelten.
Apps für unter 13-Jährige
Wie "InformationWeek" schreibt, will Apple damit die Daten von Kindern besser schützen bzw. den Umgang der Entwickler mit gewissen Daten einschränken. Die neue US-Richtlinie will vor allem Standortinformationen, Fotos, Videos und Audio-Aufnahmen von Kindern besser vor Fremdzugriffen bewahren. Entwickler, die Apps für Kinder unter 13 Jahren entwickeln, sind davon am meisten betroffen.
Einverständnis von Eltern notwendig
Apple stellt für Entwickler deshalb eine neue Kategorie in den Richtlinien zur Verfügung, die sich speziell mit "Kids Apps" beschäftigt. Diese Apps müssen künftig eine Privacy Policy beinhalten und genau deklarieren, für welche Altersgruppe die App bestimmt sind: Unter fünf, sechs bis acht oder neun bis elf. Für jeden In-App-Kauf ist ein Einverständnis von Eltern notwendig.
Werbeanzeigen
Weiters dürfen diese Apps keinerlei Werbung beinhalten, die sich aufgrund von Surfverhalten oder dem Kontext ergibt. Werbeanzeigen müssen dem Alter entsprechend sein. Das Teilen von persönlichen Informationen – wie beispielsweise Standort, Fotos, Videos, Zeichnungen, Usernamen – ist ab sofort untersagt. Für das Abgreifen dieser Daten bräuchte es künftig eine explizite Bewilligung.
Gambling und Fun-Apps
Apps, die physische Schäden hervorrufen können, werden in Zukunft ebenfalls nicht mehr zugelassen. Als Beispiel wird dabei die App "Carrot Pop" genannt, deren Ziel es war, das Smartphone in die Höhe zu werfen und wieder aufzufangen. Zudem dürfen Apps, in denen um echtes Geld gespielt wird, nur noch an Standorten funktionieren, an denen das Glücksspiel auch erlaubt ist.
Vergleich
2011 hatte Apple bereits einen Rechtsstreit, indem beanstandet wurde, dass durch die einmalige Eingabe eines Passwortes im AppStore Kinder anschließend Unsummen durch In-App-Käufe ausgeben könnten. Es sei zu einfach, große Mengen an Geld auszugeben, kritisierten die Kläger. Der Streit endete in einem Vergleich. (red, derStandard.at, 16.8.2013)