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Karl-Heinz Grasser: Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Foto: APA/Schlager

Wien –  Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wartet seit geraumer Zeit auf den Abschlussbericht der Finanz zur Frage, ob Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Steuern hinterzogen hat. Schon zu Jahresanfang hatte es bei der Anklagebehörde geheißen, der Abschlussbericht werde in einigen Wochen erwartet.

Nun gibt es laut Kurier ein Zwischenergebnis. Demnach liegt nun der Abschlussbericht der Finanzstrafbehörde tatsächlich vor. Dieser soll bereits den beiden Beschuldigten - neben Grasser muss sich auch noch sein ehemaliger Steuerberater Peter Haunold verantworten - zugestellt worden sein. Grasser hatte stets betont, sein Vermögen korrekt versteuert zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

800 Seiten - fast fünf Millionen Euro

Laut dem Abschlussbericht, der samt Beilagen 851 Seiten umfassen soll, haben die Ermittler den sogenannten strafbestimmenden Wertbetrag auf 4,95 Millionen Euro festgelegt.

Grasser soll also Einkünfte in dieser Höhe - mit Hilfe eines Netzes mutmaßlicher Offshore-Firmen - nicht versteuert haben. Kommt es zu einer Anklage durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), droht dem Ex-Minister laut Kurier eine Mega-Strafe. Die Höchststrafe beträgt das Dreifache des strafbestimmenden Wertbetrages - in diesem Fall bis zu 14,85 Millionen Euro. Die tatsächliche Höhe der Finanzstrafe wird aber erst ein Strafrichter in einer Hauptverhandlung festsetzen.

Verdacht auf Steuerhinterziehung

In dem Finanzstrafverfahren gegen Grasser geht es um den Verdacht der Steuerhinterziehung. Der frühere Finanzminister wird verdächtigt, Provisionen bzw. Einkünfte aus seiner früheren Tätigkeit bei Meinl International Power (MIP) nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben, was Grasser in der Vergangenheit vehement bestritten hatte. Grassers Anwalt Manfred Ainedter betonte stets die Verantwortung beim Steuerberater seines Mandanten. Dieser habe Grasser ein steuerschonendes Vehikel empfohlen.

Mögliche Provisionen etwa aus der Privatisierung der Bundeswohngesellschaften oder jene 500.000 Euro, die Grasser im Auftrag seiner Schwiegermutter veranlagt haben will, sind hier nicht eingerechnet. Unabhängig vom Finanzstrafverfahren ermittelt die Justiz weiter gegen Grasser in der Causa Buwog. (APA/red, derStandard.at, 16.8.2013)