London/Brüssel - In der britischen Affäre um das Behörden-Vorgehen gegen die Tageszeitung "The Guardian" sieht die EU-Kommission keine rechtliche Handhabe für ein eigenes Eingreifen. "Wir müssen als Hüterin der EU-Verträge in unseren Grenzen bleiben, die vom Vertrag gesetzt werden", sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. In dem Fall werde die zum EU-Vertrag gehörende Grundrechtecharta nicht berührt.
Britische Behörden hatten auf die Zerstörung von Computer-Festplatten beim "Guardian" gedrungen. Dort war Material gespeichert, das die Zeitung vom früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden erhalten hatte.
Die EU-Grundrechtecharta schütze zwar im Artikel 11 das Recht auf freie Meinungsäußerung, so der Sprecher. Wichtig sei jedoch eine weitere Bestimmung (Artikel 51), wonach die Mitgliedstaaten die Charta-Vorschriften nur bei der Umsetzung von EU-Recht befolgen müssten. Diese Bedingung sei im konkreten Fall nicht gegeben. "Die EU-Charta ist nicht berührt(...)", so der Sprecher. (APA, 21.8.2013)