Großbritannien versetzte sich vergangene Woche in helle Aufregung, nachdem am Ufer der Themse die Karkasse eines Schwans entdeckt worden war - noch dazu in Sichtweite des Schlosses von Windsor. Das Tier war keines natürlichen Todes gestorben (also etwa von einem Terrier oder Dobermann zerbissen), sondern geschlachtet und gegrillt worden. Die küchentechnisch versierten Täter hatten sich verdünnisiert.

Für Tierliebhaber wie Monarchisten war es nur ein schwacher Trost, dass die Überreste von der Tierschutzorganisation "Swan Lifeline" auf "respektvolle Art eingeäschert" wurden. Seit dem 12. Jahrhundert gilt ein Gesetz, das die Schwäne Englands als Privatbesitz des Herrscherhauses deklariert.

Der Hintergrund: Schwanenbraten sollte einzig die Tafel des Königs schmücken. Der kulinarische Zugriff musste also explizit als üble, womöglich gar republikanisch motivierte Provokation gegen die Krone selbst gewertet werden.

Aufrechte Briten verlangen deshalb bereits, die Anklage wegen Landesverrats wiedereinzuführen, die einst auf Schwanenwilderei stand. Dabei wäre zu überlegen, ob die Täter ihre Strafe mit dem Verspeisen des Wasservogels nicht bereits verbüßt haben. Zwar ließen die Herrscher ihre Tafeln gern mit gebratenen Schwänen schmücken - verspeist werden sie die zähen Viecher aber kaum haben: Ihr tranig-fischiger Geschmack galt als ebenso legendär wie ihre Eleganz. (corti, DER STANDARD, 26.8.2013)