Wien – Die Pleite der Alpine wird die Gerichte noch einige Jahre beschäftigen. Die Wirtschaftspolizei hat jedenfalls jüngst aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung eines Wiener Anwalts das Bundeskriminalamt mit Erhebungen in der Causa Alpine beauftragt, bestätigte Staatsanwalt Erich Mayer dem STANDARD. Es geht im Wesentlichen gegen drei Personen der Alpine und zwei der spanischen Mutter FCC, die bereits eine Aufforderung zur Stellungnahme bekommen haben.

Weiters geht es, wie berichtet, um den Verkauf der Alpine-Anleihe im März 2012 und mögliche Bilanzdelikte bei der Veröffentlichung der Halbjahresbilanz 2012. Und schließlich geht es beim Verkauf der Alpine Energie um den Vorwurf der Untreue und betrügerische Krida, ob eventuell Anleihe Zeichner getäuscht wurden.

Banken und Konzernmutter im Visier

Der Wiener Rechtsanwalt Eric Breiteneder der mittlerweile 60 Anleihezeichner vertritt und bereits Erfahrung in ähnlichen Fällen hat, will die Banken und die Konzernmutter FCC in die Pflicht nehmen. Er spricht im Gespräch mit dem STANDARD von einer Beraterhaftung seitens der Banken beim Verkauf der Anleihe von 2012. Zu diesem Zeitpunkt wäre die Schieflage der Baufirma bereits erkennbar gewesen. Die Banken hätten die Sorgfaltspflicht verletzt. So hätte die Kreditabteilung (die Alpine war bei den Banken hoch verschuldet) und die Investmentabteilung (die die Anleihen verkaufte) offenbar andere Informationen über den Status quo der Alpine gehabt. Außerdem vermutet der Anwalt, dass die FCC viel zu spät etwas gegen die Schieflage unternommen hätte.

Breitender schließt aus einem Interview, das Alejandro Tuya Garcia von der FCC 2011 gab, dass die Spanier "Einfluss auf die Expansion der Alpine hatten". Im März 2013 meinte der Spanier: "Alpine ist aus dem Krankenhaus entlassen worden und kann sich zu Hause selbst versorgen."

Anders als bei der Pleite der A-Tec, würden die Banken aktuell bei der Alpine nicht bereit sein, mit den Anwälten der Anleihezeichner über Vergleichsangebote zu reden. Die Alpine erinnert den Anwalt aber an die Eumig-Pleite: In den Eumig-Fällen wurde vom Höchstgericht judiziert, dass in Ausnahmefällen der Grundsatz des GmbH-Gesetzes durchbrochen werden kann. Der OGH ließ damals eine Durchgriffshaftung auf eine Kredit gebende Bank, die gleichzeitig dominierenden Einfluss auf die Geschäftsführung und auch Gesellschafterstellung hatte, zu. (Claudia Ruff, DER STANDARD; 28.8.2013)