Klagenfurt – Einen Sturm der Empörung haben die Gewaltattacken eines Kärntner Jägers gegenüber einem Wanderer ausgelöst. Ein Salzburger Urlauber war ja – wie der Standard berichtete – von einem örtlichen Jäger aus der Gemeinde Rennweg gewürgt und eine Böschung hinuntergestoßen worden, wobei er sich leichte Verletzungen im Kniebereich zuzog.

Weil der Wanderer samt seinem angeleinten Hund in einem privaten Revier abseits der markierten Wanderwege unterwegs war, hatte sich ein heftiger Disput mit dem Jäger entsponnen, der schließlich komplett ausartete. Zwei weitere Jagdgäste, ein Mann und eine Frau, sollen bei der Gewaltattacke tatenlos zugeschaut haben. Der Wanderer erstattete Anzeige.

Die drei Jäger haben gegenüber der Polizei allerdings eine andere Variante angegeben: Demnach sei im Zuge des Disputs auch der Wanderer handgreiflich geworden. Also steht derzeit Aussage gegen Aussage. Die Ermittlungen würden jedoch weitergehen, heißt es dazu auf Standard-Anfrage aus der Po­lizeiinspektion Rennweg.

Der Streit hatte sich entzündet, weil sich der Urlaubsgast auf das Betretungsrecht des Forstgesetzes zu Erholungszwecken berief. "Das stimmt zwar", erläutert der Forstsachverständige Peter Herbst, "aber nur teilweise". Das Forstgesetz gelte für "jedermann, also auch jede Frau und jedes Kind, aber nicht für jeden Hund". Tiere seien vom Betretungsrecht nicht erfasst.

"Eine über das Betretungsrecht hinausgehende Benutzung ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers zulässig", so Herbst. Daher hätte der Wanderer seinen Hund mit oder ohne Leine abseits markierter öffentlicher Wanderwege ohne Erlaubnis überhaupt nicht mitführen dürfen. Laut Herbst war der Jäger zumindest in diesem Punkt "grundsätzlich" im Recht. Auch der Disziplinaranwalt der Kärntner Jägerschaft will den Vorfall jetzt prüfen. (stein/DER STANDARD, 30.8.2013)