Wien - Als Kämpferinnen gegen Wohnungseinbrecher haben sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Wien präsentiert. Die beiden ÖVP-Politikerinnen, die einander vor Journalisten "Hanni" und "Trixi" nannten, sind überzeugt, dass eine Anhebung der gesetzlichen Mindeststrafe abschreckend auf Täter wirken kann.
Mindestens ein Jahr Haft
Derzeit sieht das Strafgesetzbuch für Einbruchsdiebstahl einen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren vor, wobei nicht unterschieden wird, ob eine Wohnung, eine Lagerhalle oder eine Zeitungsständer-Kassa aufgebrochen wird. Das wollen Mikl-Leitner und Karl ändern. Wer in Privaträume eindringt und diese auf Wertsachen durchwühlt, soll zukünftig mit mindestens einem Jahr Haft rechnen müssen. Gelten sollen die neuen Strafrahmen laut Karl nach einer Evaluierung durch eine Expertenkommission mit der Reform des Strafgesetzbuchs, die für 2015 geplant ist.
"Diese Differenzierung ist wichtig und notwendig", sagte Mikl-Leitner und verwies auf Länder wie Deutschland und die Schweiz, die bereits entsprechende Regelungen übernommen hätten. "Zur Abschreckung braucht es einfach strengere Strafen", meinte Karl, "wir sind es den Opfern schuldig."
Tomanek: "Absurde Pläne"
Die Justizministerin räumte allerdings ein, es sei umstritten, ob sich ausländische, auf Einbrüche spezialisierte Tätergruppen tatsächlich von höheren Mindeststrafen abschrecken lassen. Der Wiener Strafverteidiger Werner Tomanek hält die Pläne Karls jedenfalls für "absurd".
"Die Leute reisen ja nicht wegen einem einzigen Einbruch aus Moldawien oder Georgien an. Die begehen serienweise Einbrüche, und wenn sie erwischt werden, ist ihnen mittels Rufdaten-Erfassung meistens Gewerbsmäßigkeit nachzuweisen. Damit steht jetzt schon automatisch ein Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren zur Verfügung", so Tomanek.
Darüber hinaus erklärte Tomanek, die "Strafpraxis in Ostösterreich" sehe derzeit so aus, "dass die Gerichte selbst bei einem einzelnen versuchten Wohnungseinbruch nicht die Mindeststrafe verhängen. Es wird aus generalpräventiven Erwägungen genau unterschieden, ob beim Billa, in ein Lagerhaus oder in eine Wohnung eingebrochen wird."
Längere Haft bei Gewerbsmäßigkeit
Täter, denen bei Wohnungseinbrüchen Gewerbsmäßigkeit nachzuweisen ist, müssen laut Tomanek durchwegs mit mehreren Jahren Gefängnis rechnen, "wobei sie dort oft bessere Wohnbedingungen und Verdienstmöglichkeiten als zu Hause haben". Das Geld, das aus Osteuropa stammende Täter bei ihrer Entlassung als Vergütung für ihre in Haft geleistete Arbeit erhalten, mache meistens mehr aus, als in Moldawien oder Georgien bei einer geregelten Beschäftigung zu verdienen sei.
Einbrüche in Wohnungen und Häuser sind in Österreich zuletzt um ein Prozent zurückgegangen. Für Innenministerin Mikl-Leitner ist "jeder Einbruch einer zu viel", daher müsse diese Kriminalitätsform "aufs Entschiedenste bekämpft werden". (APA, 2.9.2013)