Bern - In der Schweiz ist am Freitag die Minireform der Volksrechte wirksam geworden. Ab dem 1. August kann das Volk gegen Staatsverträge das Instrument des Referendums ergreifen, wenn diese Verträge Recht setzende Bestimmungen enthalten und ihretwegen Bundesgesetze verabschiedet werden müssen. Diesen Teil der Minireform der Volksrechte hat das Parlament mit dem Bundesfeiertag in Kraft gesetzt.

Die ebenfalls in der Volksabstimmung über die Minireform vom 9. Februar gut geheißene allgemeine Volksinitiative tritt voraussichtlich erst 2006 in Kraft. Für sie ist eine aufwendigere Gesetzgebung nötig. Normalerweise treten Änderungen der Bundesverfassung mit ihrer Annahme durch Volk und Stände (Kantone) in Kraft.

Weil immer öfter auf internationaler Ebene Recht gesetzt wird, wurde das fakultative Staatsvertragsreferendum ergänzt. Neben unkündbaren Verträgen und dem Beitritt zu internationalen Organisationen unterstehen dem Referendum alle internationalen Verträge, "die wichtige Recht setzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert".

Mitspracherecht bevor völkerrechtliche Verpflichtungen eingegangen werden

Das Volk soll also mitreden, bevor die völkerrechtliche Verpflichtung eingegangen worden ist - und nicht erst bei der Umsetzung ins Landesrecht. Unter diesem Regime hätten etwa die Gegner der Anti-Rassismus-Konvention schon gegen diese und nicht erst gegen die Anti-Rassismus-Artikel ins Feld ziehen könen.

Die neue Bestimmung ersetzt das fakultative Referendum für Verträge, die eine "multilaterale Rechtsvereinheitlichung" herbeiführen. Bei Referendumsabstimmungen können dem Volk künftig die Staatsverträge selbst und die damit zusammenhängenden Gesetzesänderungen gleich in einem Paket vorgelegt werden. (sda)