Düsseldorf - Eine Düsseldorfer Kosmetikerin hat 10.800 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zugesprochen bekommen. Sie hatte ihre Arbeitszeit erhöhen wollen und war daraufhin von ihrem Arbeitgeber per E-Mail gefragt worden, ob denn bei ihr mit einer Schwangerschaft zu rechnen sei. Ihre bevorstehende Heirat lasse dies vermuten. Der Arbeitgeber hatte die Arbeitszeit schließlich nicht erhöht und der Frau sogar gekündigt.

Am Mittwoch zog der Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf seine Berufung zurück, nachdem ihm das Gericht geringe Erfolgschancen bescheinigt hatte. Die 10.800 Euro waren der Kosmetikerin bereits in erster Instanz zugesprochen worden. Dagegen hatte der Arbeitgeber Berufung eingelegt. Die Kosmetikerin hatte ursprünglich 28.600 Euro verlangt.

Betreff: "Berufs- vs. Familienplanung"

Die E-Mails des Arbeitgebers trugen die Betreffzeile "Berufs- vs. Familienplanung". Der Arbeitgeber habe den Zusammenhang zur Schwangerschaft und damit den Diskriminierungsgrund "mit seltener Deutlichkeit praktisch auf dem Tablett" präsentiert, sagte der Vorsitzende Richter Martin Quecke. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Noch im Gütetermin vor Gericht sei ihrer Mandantin eine fristlose Kündigung überreicht worden, sagte Rechtsanwältin Alexandra Schriefers. Das Verhalten des Arbeitgebers sei "unfassbar in dieser Direktheit". Der Arbeitgeber behauptete schließlich vergeblich, die Arbeitszeit sei aus anderem Grund, nämlich wegen schlechter Umsatzzahlen nicht erhöht worden.

Praxis aufgegeben

Ihr sei die Vollzeitstelle als Standortleiterin sogar mündlich zugesagt worden, sagte die 35-jährige Klägerin. Daraufhin habe sie ihre eigene Praxis als Heilpraktikerin aufgegeben. Aber als sie ihre Hochzeitsvorbereitungen erwähnt habe, sei plötzlich alles anders gewesen. Weil die Frau schnell eine neue Stelle fand, beendete sie das Arbeitsverhältnis ohne Abfindung. Die neue Firma war aber wenige Monate später insolvent.

Fragen nach Schwangerschaft sind grundsätzlich tabu, genauso wie Kündigungen von Schwangeren. Diskriminierungen ziehen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich. Anlaufstelle in Österreich ist zum Beispiel die Gleichbehandlungskommission. (APA, red, 4.9.2013)