Mistelbach/Wien - Die Republik Österreich ist am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien im Fall eines tödlichen Unfalls eines Motorradfahrers bei einem Polizeieinsatz verurteilt worden, bestätigte Sprecherin Ulrike Schmidt einen Bericht der Tageszeitung "Kurier". "Der Richter hat die Haftung dem Grunde nach festgestellt", so die Sprecherin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Noch keine Entscheidung über Schadenshöhe

"Der Richter hat sich mit dem Unfallhergang beschäftigt und festgestellt, dass das Verhalten der Polizisten nicht korrekt war und daher für die Folgeschäden haften", präzisierte Schmidt. Die hinterbliebene Lebensgefährtin hatte die Zahlung von rund 40.000 Euro sowie zum Unterhalt der Zwillinge vor dem Gericht eingeklagt. Geld fließe aber noch nicht, über die Schadenshöhe habe es noch keine Entscheidung gegeben, so die Sprecherin.

Laut "Kurier" hatten sich die Polizisten im Zivilverfahren in Widersprüche verstrickt. Die beiden Beamten hatten am 7. Oktober 2010 auf einem Feldweg der B46 bei Schrick (Bezirk Mistelbach) ein Wendemanöver durchgeführt, wodurch der Motorradfahrer zu Sturz gekommen war. Ein Mitverschulden seitens des Verunglückten wurde laut Schmidt nicht festgestellt.

Im zuvor geführten Strafprozess hatten sich die Polizisten laut "Kurier" noch auf einen Fahrfehler des Motorradfahrers ausgeredet. Das Verfahren war in der Folge eingestellt worden. (APA, 6.9.2013)