Linz/Wien - Eine Oberösterreicherin ist nach einer Brustkrebserkrankung wieder arbeitsfähig gewesen, wurde aber als Chefin in einer Filiale einer Textilkette ab- und nur noch als Verkäuferin eingesetzt. Für die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich ein Fall von Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Sie erreichte in einem Vergleich 14.000 Euro für die Frau, wie sie in einer Presseaussendung am Mittwoch mitteilte.

Die junge Frau kehrte nach einem längeren Krankenstand wieder arbeitsfähig und -willig in ihre Firma zurück. Ihre Führungsposition war aber weg. Das Unternehmen begründete dies mit ihrer Behinderung - sie hatte in der Zwischenzeit einen Behinderteneinstellungsschein bekommen. Damit sei nicht mehr in der Lage, die frühere Tätigkeit auszuüben.

Behinderteneinstellungsgesetz

Dem widersprach die Frau: Auch wenn ihr der Schein eine Minderung der Erwerbsfähigkeit attestiere, sei sie doch sehr wohl in der Lage, ihren früheren Job zu machen. Doch der Führungsposten wurde ihr weiterhin verweigert. Sie ging zur AK. Diese klagte wegen Arbeitsvertragsverletzung und Diskriminierung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen sind nämlich verboten, ein Behinderteneinstellungsschein ist eigentlich gar keine Voraussetzung.

Was auch verboten ist, sind "verschlechternde Versetzungen" nach einem Krankenstand, wie die Arbeiterkammer gegenüber derStandard.at mitteilt. Das heißt, dass auch in Krankheitsfällen Degradierungen eigentlich tabu seien.

In einem Vergleich bekam die Frau 14.000 Euro zugesprochen. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Die Oberösterreicherin hat bereits wieder eine neue Arbeitsstelle und fühlt sich dort sehr wohl, so die AK. (APA, red, 11.9.2013)