Ich wusste auch lange nichts mit dem Wort Doppelresidenz anzufangen, kannte keinen Unterschied zwischen Alimenten und Kindesunterhalt und bin immer vage davon ausgegangen, dass eine gemeinsame Obsorge für ein gemeinsames Kind nach einer Scheidung der einzig gangbare Weg ist. Das ist er für mich immer noch, inzwischen aber weiß ich, dass Alimente nur ein anderes Wort für Kindesunterhalt ist und die Sache mit der Doppelresidenz abseits aller organisatorischen Hürden auch gesetzlich eine hochkomplexe Sache ist.

Denn das, was eine Vielzahl auch an österreichischen Kindern in ihrem Alltag bereits praktiziert, nämlich annähernd zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater zu leben, sprich zwischen zwei "Residenzen" (klingt super, ist aber für die Kinder oft stressig) zu pendeln, dieses Modell ist im österreichischen Gesetz nicht verankert. Der österreichische Gesetzgeber geht noch immer davon aus, dass einer (hauptsächlich) betreut und der andere (hauptsächlich) zahlt.

Was aber, wenn beide betreuen? (Was in mancher Hinsicht einfacher wird, wenn Kinder in Richtung Pubertät marschieren und nicht mehr täglich vom Kindergarten abgeholt werden müssen.) Wer zahlt dann? Neue Winterschuhe, Jacken, Zahnspangen, Schienbeinschoner, Ballettschuhe, Judo-Kurse, Kinokarten, Geburtstagstorten, den Friseur, iTunes-Gutscheine, Geschenke für Schulfreunde, Smartphones, Sneakers, Handyrechnungen, Hustensaft, Harry-Potter-Bücher, Schulsachen, Jausenbrote, DVDs, Laptops, Spielkonsolen, von Kindergarten- und Hortkosten, Landschulwochen oder Sprachferien für die Großen ganz zu schweigen.

Wie wird das geregelt? Derzeit gar nicht. Denn wollen Eltern oder, besser gesagt, wollen deren Kinder eine Doppelresidenz leben, können sie dies nur außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen tun. "Außergerichtlich" heißt hier das Zauberwort, und sich auf die Art zu einigen empfehlen zunehmend auch Jugendgerichte. Dazu braucht es aber Eltern, die einander auch nach einer Scheidung respektieren und verstehen. Das ist oft gar nicht so einfach. (Mia Eidlhuber, derStandard.at, 15.9.2013)