Karlsruhe - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der rechtsextremen NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck abgewiesen. Es sei nicht damit zu rechnen, dass der Bundespräsident zulasten der NPD in den Bundestagswahlkampf eingreife, hieß es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) hatte Gauck wegen seiner Äußerungen zu ausländerfeindlichen Protesten gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf verklagt.

Gauck hatte vor rund 400 Schülern mit Blick auf die Proteste und die Gegendemonstrationen gesagt: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Dazu sind Sie alle aufgefordert." So lange die NPD nicht verboten sei, müsse man deren Ansichten allerdings ertragen.

In Hellersdorf im Osten der deutschen Hauptstadt kommt es seit Wochen zu NPD-Protesten gegen die Bewohner eines Flüchtlingsheims sowie zu zahlenmäßig deutlich stärkeren Gegendemonstrationen. Über die Klage der NPD will das Verfassungsgericht später entscheiden. (APA, 16.9.2013)