Graz - Es hat etwas länger gedauert: Vier Jahre nachdem im Schatten des "Listerien-Quargel-Skandals" sieben Menschen in Deutschland und Österreich an den Folgen des Konsums von Quargelkäse, der mit Listerien kontaminiert war, gestorben sind und weitere zwölf Personen in Spitalsbehandlung mussten, setzt es nun gerichtliche Schritte. Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen die zwei Geschäftsführer der oststeirischen Firma, die frühere Leiterin der Qualitätssicherung und den vormaligen Leiter der Quargel-Produktion sowie gegen den Geschäftsführer eines externen Prüflabors Anklage erhoben.

Ihnen wird vorgeworfen, bei der Produktion von Quargelkäse 2009 "fahrlässig" den Tod von sieben Menschen und schwere Körperverletzungen bei weiteren zwölf Personen herbeigeführt zu haben. Ein medizinisches Gutachten hatte ergeben, dass bei sieben Konsumenten die Listeriose zumindest mitverantwortlich für deren Tod gewesen sei.

Unterlassene Rückholaktionen

Den beiden Geschäftsführern sowie der Leiterin der Qualitätssicherung wirft die Anklage vor, "konkrete Rückholaktionen, zu denen sie nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet gewesen wären, unterlassen und gesundheitsschädliche Quargelprodukte auf den Markt gebracht zu haben". Sie hätten Produkte freigegeben, in denen im Zuge mikrobiologischer Untersuchungen Listerienkeime festgestellt worden seien. Sie hätten zudem die Landessanitätsdirektion nicht rechtzeitig von der Listerienkontaminierung unterrichtet und - wegen der Unbeherrschbarkeit der Listerienproblematik - keine Schließung der Produktion veranlasst.

Der Vorwurf der unzulässigen Freigabe und des Unterlassens einer Rückholung einzelner Produktchargen trifft auch den früheren Leiter der Quargel-Produktion. Gegen den Leiter des externen Prüflabors, der mikrobiologische Untersuchungen für Prolactal durchführte und zusätzlich als externer Berater beigezogen war, richtet sich schließlich der Vorwurf, er habe "an den nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden mikrobiologischen Untersuchungen mitgewirkt und auch teilweise Kenntnis von weiteren Sorgfaltsverstößen innerhalb des Unternehmens gehabt". Den Angeklagten drohen bis zu drei Jahre lange Haftstrafen.

Das Verfahren gegen weitere Beschuldigte - darunter Verantwortliche des Bundesministeriums für Gesundheit, der zuständige Mitarbeiter der Lebensmittelaufsicht sowie der Landessanitätsdirektor für Steiermark - wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Prozess gegen die Prolactal-Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt, wird 2014 stattfinden. (Walter Müller, DER STANDARD, 17.9.2013)