Wien – "Tango Korrupti2013" und "rrrn" können vorerst anonym bleiben: Kurt Scheuch und die FPK klagten derStandard.at, das Portal möge die Daten der User oder Userinnen herausgeben, um diese straf- und zivilrechtlich zu belangen. Das Wiener Landesgericht für Zivilsachen wies sie ab.

derStandard.at, vertreten von Medienanwältin Maria Windhager, berief sich auf die Freiheit der Meinungsäußerung und das Redaktionsgeheimnis. Für das Landesgericht sind die Postings zulässig und nicht rechtswidrig, deshalb brauche das Portal die Userdaten nicht herauszugeben. Eine Berufung ist möglich, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zum Artikel "Gebrüder Scheuch gehen gegen Foren-User vor" schrieb "rrn" sinngemäß von  "Nazi-Wiederbelebung". Das Landesgericht findet das zulässig, schließlich verwendeten FPK-Politiker immer wieder Worte, die "in der Diktion der Nationalsozialisten wurzeln". "Tango Korrupti2013" schrieb von "korrupten Polit-Arschlöchern". Das Gericht stellte dazu fest, dass sich dieser Vorwurf im Speziellen gar nicht auf Scheuch bezogen habe.

Damit musste sich das Gericht nicht mit der Frage beschäftigen, ob sich ein Medium auf das Redaktionsgeheimnis berufen kann, wenn es auf Herausgabe von Userdaten geklagt wird. (red, derStandard.at, 16.9.2013)