Wien - Für heftige Kritik sorgt eine Änderung im Einkommenssteuergesetz bei bildenden Künstlern in Österreich. Demnach können Arbeitsmaterialien, die mehr als 5.000 Euro kosten, nur noch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Kunstwerk auch verkauft wurde. Für Künstler mit hohen Anschaffungskosten - etwa für große Skulpturen oder bei der Arbeit mit teuren Materialien - ist die Regelung besonders gravierend, wie ORF III in der Sendung "Kultur Heute" am Mittwochabend berichtete. Mehrere Künstler, darunter Erwin Wurm, Eva Schlegel und Brigitte Kowanz, haben nun eine schriftliche Beschwerde bei Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) eingebracht. Die SPÖ forderte am Donnerstag eine Evaluierung der Situation.
Wurm erklärte in der ORF-Sendung, er habe jährliche Produktionskosten für Skulpturen von 600.000 bis 700.000 Euro. Diese würden nur zum Teil im gleichen Jahr, größtenteils erst Jahre später verkauft. Für ihn bedeute die "klamm und heimlich" umgesetzte Regelung, "entweder als Künstler aufzuhören, was nicht infrage kommt", oder ins Ausland zu gehen. "In diesem Land wird man als Künstler, Kreativer oder Freiberufler wie der letzte Dreck behandelt", so Wurm. Schlegel ergänzte, dass mit der neuen Regelung ein Experimentieren für Künstler so gut wie unmöglich gemacht werde.
Laut Ministerium "heiße Luft"
Das Finanzministerium hat sich am Donnerstag gegen Vorwürfe einer künstlerfeindlichen Gesetzesänderung gewehrt. "Künstler können das weiterzuverarbeitende Material immer als Betriebsausgabe absetzen", hieß es in Reaktion auf de ORF-Bericht. "Das gilt für alle Materialien", stellte ein Sprecher des Ministeriums klar, dass die Änderung keine Auswirkungen auf die künstlerische Tätigkeit habe. Zwischen Erwin Wurm und Ministerin Fekter habe es auch bereits ein klärendes Gespräch gegeben: "Die ganze Aufregung ist heiße Luft."
Das Finanzministerium hatte die Gesetzesänderung laut dem ORF-Bericht zuvor mit einem Verweis auf "gezieltes Ausnützen" der "Steuerlücke" in der Vergangenheit verteidigt. Die SPÖ-Staatssekretäre Josef Ostermayer und Andreas Schieder vermeldeten allerdings in einer Aussendung, es sei nicht im Interesse Österreichs, bildenden Künstlern das Schaffen von Kunstwerken zu erschweren oder gar zu verunmöglichen. "Gegebenenfalls werden wir uns für eine Neugestaltung dieser Regelung einsetzen." (APA, 19.9.2013)