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Zigarettenrauch enthalte krebserregende Stoffe, Notwehr sei also bei absichtlichem Anblasen gerechtfertigt, urteilte nun ein Gericht in Deutschland.

Foto: REUTERS/Miguel Vidal

Das Amtsgericht Erfurt im deutschen Bundesland Thüringen hat am Mittwoch eine 25-jährige Frau freigesprochen, die im Juni einem Raucher ein Glas an den Kopf geworfen hatte. Die Studentin hatte den 30-Jährigen mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hingewiesen.

Die Situation eskalierte schließlich: Der Mann zündete sich erneut eine Zigarette an und blies der Frau Rauch, vermischt mit Speichelpartikeln, in das Gesicht. Seine Frage, was sie denn nun machen wolle, parierte die Frau mit dem Wurf eines Glases. Dabei handelte es sich um gerechtfertigte Notwehr, urteilte das Gericht und sprach sie frei.

Herabwürdigende Handlung

Der 30-Jährige hatte die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt, da er eine Beule am Kopf davontrug. Vor Gericht bestätigte er, dass er vom Rauchverbot wusste. Der Staatsanwalt beantragte daraufhin einen Freispruch, weil das Anblasen mit dem Rauch eine herabwürdigende Handlung und Beleidigung sei, die Notwehr rechtfertige.

Der Strafrichter ging jedoch noch weiter und wertete das Verhalten des Mannes als Körperverletzung. Die Schleimhäute der Frau seien durch das Anblasen mit Zigarettenrauch gereizt worden. Immerhin sei mittlerweile bewiesen, dass Passivrauchen für die Gesundheit schädlich sei. Zigarettenrauch enthalte krebserregende Stoffe, Viren und Bakterien. Alle Voraussetzungen für Notwehr seien also erfüllt gewesen. Die Studentin hatte den Mann übrigens nicht angezeigt, obwohl er sie nach dem Glaswurf noch gewürgt hatte. (red, derStandard.at, 19.9.2013)