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Die Gewerkschaft klagt, dass sie im Sozialministerium kein Gehör für die Anliegen der Zeitsoldaten fände.

Foto: apa/hochmuth

Wien - Sie waren vor 30 Jahren eines der großen Projekte der rot-blauen Koalition: Zeitsoldaten sollten die personelle Lücke des auf rasches Wachstum getrimmten Heeres schließen. Aber eben nur auf Zeit. Denn im Prinzip sollen Berufssoldaten (mit Ausnahme von Top-Führungskräften) nur während ihrer besten körperlichen Leistungsfähigkeit im Militär bleiben. Etliche dienten aber bis zu 15 Jahre - im Vertrauen auf das damalige Pensionsrecht, das Berufssoldaten (wie anderen Beamten) ermöglichte, mit 80 Prozent des Letztbezugs in den Ruhestand zu gehen.

Dafür hat man allerlei Nachteile wie eine 45-Stunden-Woche, nur zwölfmalige Auszahlung des Solds und auch die Verbuchung der eigenen Arbeit als "Sachaufwand" (was Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparte) in Kauf genommen.

16.000 Zeitsoldaten sind im Lauf der Zeit tatsächlich (und nicht der ursprünglichen Planung entsprechend) definitiv ins Heer übernommen worden.

Zigtausende Betroffene

Jetzt sind die Zeitsoldaten von damals - die Gewerkschaft spricht von zigtausenden Betroffenen, auch solchen, die in die Privatwirtschaft gewechselt sind - in einem Alter, wo man langsam an den Pensionsantritt denkt. Aber dieser liegt in weiter Ferne.

Die Zeiten, die jemand als Präsenzdiener für die Republik Österreich tätig ist, werden nämlich nur in einem beschränkten Ausmaß für das Pensionsalter angerechnet. "62 Lebensjahre und 45 durchgehende Dienstjahre reichen bei Ex-Zeitsoldaten nicht für die Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer", klagt Franz Fuentes, ein betroffener Stabswachtmeister aus Hörsching über die Ungleichbehandlung gegenüber anderen "Hacklern".

Wobei das Problem schon früh erkannt wurde: Schon das Heeresgebührengesetz 1985 sah nämlich vor, dass das BMLV einen Abgeltungsbetrag für jeden Zeitsoldaten in den Ausgleichsfonds der Pensionsversicherungsträger zu leisten hatte - allerdings nur für 30 Monate. Nur diese gelten für die Berechnung des Pensionsantrittsalters. Immerhin gilt die restliche Dienstzeit als beitragsfreie Versicherungszeit und hilft bei späterem Pensionsantritt bei der Pensionshöhe - wenn auch nicht in dem Ausmaß, mit dem die Zeitsoldaten damals gerechnet hatten. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 24.9.2013)