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Helmut Werner wurde zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto: APA/NEUMAYR/MMV

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Schauspieler Helmut Berger erschien ebenfalls vor Gericht.

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Salzburg - Helmut Werner ist am Montagnachmittag wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die beiden Burschen aus Hallein wurden freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Tomas Schützenhofer gab keine Erklärung ab, Rechtsanwalt Werner Tomanek, Verteidiger von Helmut Werner, erbat Bedenkzeit.

Damals 17-Jährigen geschlagen

Richterin Bettina Maxones-Kurkowski erläuterte nach der Urteilsverkündigung, warum Werner schuldig gesprochen wurde. Es sei außer Diskussion gestanden, dass er einen Faustschlag gegen die Nase des damals noch 17-jährigen Angeklagten gesetzt hat. Der Lehrling erlitt einen Nasenbeinbruch, der im Krankenhaus operiert werden musste. "Ich schenke Ihrer Argumentation der Notwehr keinen Glauben", sagte Maxones-Kurkowski zu Werner. Aus seiner Krankengeschichte habe sich kein Hinweis darauf ergeben, dass er von dem Burschen einen Schlag ins Gesicht bekommen habe, so die Richterin.

Sie habe den Eindruck gewonnen, dass Werner an jenem "unglücklich verlaufenen Abend" dem Schauspieler imponieren habe wollen, so die Richterin. Er habe Berger zeigen wollen, wie er sich für seinen Schützling ins Zeug legt, meinte sie und verwies auf eine Zeugenaussage, wonach Werner den Schauspieler für einen Geschäftsvertrag im Zusammenhang mit der Lugner-City habe gewinnen wollen, Berger offenbar aber nicht sehr begeistert darüber gewesen sei.

2.500 Euro Schmerzensgeld

Sie glaube, dass Werner kein aggressiver Mensch sei, so die Richterin, aber es komme vor, dass auch friedliche Menschen Grenzen überschreiten. Aufgrund seiner schon länger zurückliegenden Vorstrafen habe sie von einer Geldstrafe abgesehen, sie wäre aber durchaus für eine außergerichtliche Regelung offen gewesen. Diese sei aber abgelehnt worden. Werner muss nun laut Urteil dem damals schwer verletzten Lehrling ein Teilschmerzensgeld von 2.500 Euro zahlen.

Den Freispruch für die beiden anderen Angeklagten begründete die Richterin so: Sie gehe nicht davon aus, dass die beiden Halleiner zugeschlagen haben. Wesentlich dafür seien die Aussagen von zwei Zeugen. Falls in dem Tumult Helmut Berger oder Helmut Werner zu Boden gestoßen worden seien, dann könnte das durchaus jemand anderer verursacht haben, sagte die Richterin.

Ein 58-Jähriger hatte heute nämlich ausgesagt, dass beim Eingangsbereich des Lokals weder Berger noch Werner zu Boden gestoßen worden waren, er habe gesehen, wie die beiden ohne Zutun anderer umgefallen und neben dem Taxi zu liegen gekommen sind. Sowohl der Anwalt der beiden Burschen, Robert Galler, als auch Rechtsanwalt Tomanek hatten Freisprüche für ihre Mandanten gefordert. (APA, 24.9.2013)