Korneuburg/Pulkau/Hollabrunn - Nach sechs Verhandlungstagen mit Dutzenden Zeugen und sechs Gutachterberichten ist der Korneuburger Prozess um den Tod von Julia Kührer am Dienstag ins Finale gegangen. Der des Mordes an der 16-Jährigen angeklagte 51-Jährige hat sich nicht schuldig bekannt. In einem Erdkeller auf seinem Grundstück im nahen Dietmannsdorf (Bezirk Hollabrunn) waren 2011 die sterblichen Überreste des fünf Jahre zuvor aus Pulkau verschwundenen Mädchens entdeckt worden.

Ein "spannender" Tag sei zu erwarten, sein Mandant sei sehr nervös, sagte Rechtsanwalt Farid Rifaat am Dienstag vor Verhandlungsbeginn. Die Indizienkette sei aus seiner Sicht "löchrig", insbesondere eine Hauptbelastungszeugin sei nicht sehr glaubwürdig gewesen.

Kieferverletzungen festgestellt

Wesentliche Punkte, auf die sich die Anklage stützt, sind gerichtsmedizinisch festgestellte Kieferverletzungen, die auf einen Schlag ins Gesicht zurückzuführen sein könnten, und eine DNA-Spur des Angeklagten auf der Decke, in die die verbrannte Leiche eingewickelt war. Weiters zeige das zum Zeitpunkt des Verschwindens des Mädchens in Pulkau eingeloggte Handy des Mannes eine zeitliche und räumliche Nähe zum Opfer. Nach Annahme des Staatsanwaltes wurde Julia Kührer in der Videothek getötet, nachdem sie einen sexuellen Annäherungsversuch abgelehnt hatte.

Sachverständige ermittelte Brandzeitpunkt 

Am Dienstag haben auf Antrag des Verteidigers Farid Rifaat noch eine Gutachterin und ein Hundeführer, der in die Ermittlungen bei der Suche nach Überresten von Julia Kührer involviert war, ausgesagt. Die Sachverständige Katja Sterflinger hat anhand von Schimmelpilzen auf einem in dem Erdkeller befindlichen, angesengten Hocker den Brandzeitpunkt auf den Herbst 2006 datiert - ein Zeitpunkt, zu dem der Angeklagte dort nicht mehr gewohnt hatte.

Bei einem Lokalaugenschein im Juni 2011 sei das Klima im Keller gemessen worden. Feuchtigkeit, Temperatur und das Substrat (Nährstoffe für den Pilz, Anm.) seien dabei untersucht worden, um zu berechnen, wie schnell der Pilz wachsen konnte: "Meine Berechnungen haben ergeben, dass der Hocker bereits seit etwa 4,6 Jahren von Schimmelpilz besiedelt war", sagte Sterflinger. Dazu sei noch ein Zeitraum hinzuzurechnen, in dem sich der Pilz gebildet hat. Dieser sei nicht genau feststellbar, liege aber zwischen ein paar Wochen bis maximal einem halben Jahr.

Folglich habe sich der Hocker in etwa seit Oktober 2006 im Keller befunden. Zu diesem Zeitpunkt wohnte der Angeklagte bereits nicht mehr in Dietmannsdorf. Ob der Hocker vielleicht doch schon im Sommer, als Julia K. verschwand, im Keller gestanden haben könnte, wollte Richter Helmut Neumar wissen: Viel länger als insgesamt gute fünf Jahre sei dies nicht gewesen, so die Sachverständige.

Hundeführer sagte ebenfalls aus

Als weiterer Zeuge sagte ein Diensthundeführer aus. Er hatte im Juni 2011 mit seinem Leichenspürhund die Videothek in Pulkau auf Blutspuren untersucht. Das Tier hatte damals "reges Interesse" gezeigt, das heißt, dass es auf einen Geruch gestoßen war, der anders war als alles andere im Raum. Im Unterschied dazu gibt es aber auch das sogenannte Anzeigeverhalten, wenn der Hund tatsächlich Blutspuren wittert. Dies habe das Tier nicht gezeigt.

Der Richter wollte genau wissen, ob "reges Interesse" ein zwingender Hinweis auf Blut sei. Dies verneinte der Zeuge. "Kann Mäusekot oder Alkohol also schon ausreichen, dass der Hund interessiert ist?", fragte Neumar. "Ja, es genügt, wenn ein Stein verrückt wird und dadurch ein anderer Geruch entstanden ist."

Der Richter wandte sich anschließend an Michael K.: "Ich nehme an, Sie bleiben bei Ihrer Verantwortung?" "Ja" sagte der Angeklagte leise. Dann folgten Verlesungen mehrerer Berichte, u.a. der Begründung des Oberlandesgerichts Wien aus 2011, als Michael K. nach seiner ersten Festnahme mangels begründeten Verdachts wieder freigelassen wurde. Darin wurde u.a. auf die nicht mehr feststellbare Todesursache verwiesen.

Der Tag des geplanten Urteils zog nicht ganz so viele Zuhörer an wie der Prozessauftakt am 10. September. (APA, 24.9.2013)