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Gegen den schnöden Mammon vorzugehen ist nicht jedermanns Sache. In Salzburg war der Stoff bisher den Festspielen vorbehalten, nun hat ihn die Politik aufgegriffen.
Wien - Wolf-Rüdiger Bub ist in der deutschen Rechtsszene kein Unbekannter. Als Partner von CSU-Abgeordnetem und Eurohilfen-Gegner Peter Gauweiler kämpft der Anwalt seit mehr als zehn Jahren für den verstorbenen Filmhändler Leo Kirch und dessen Erben gegen die Deutsche Bank, die die Pleite des einstigen Imperiums mitverschuldet haben soll. Die Deutsche Bank wird nun neuerlich mit Bub konfrontiert: Er versucht, für das Land Salzburg Schadenersatzforderungen durchzusetzen.
Die Regierung hat sich darauf verständigt, die Banken an den Verlusten aus der Spekulationsaffäre teilhaben zu lassen. Im sogenannten Finanzüberwachungsausschuss wurden kürzlich vier Anwälte nominiert, die einen Teil der mit toxischen Derivateprodukten eingefahrenen Verluste bei den rund 30 Geldinstituten eintreiben sollen, die als Geschäftspartner Salzburgs agierten. Neben Bub kamen Christian Hausmaninger, Ferdinand Graf und Alexander Klauser zum Zug. Klauser war in zahlreichen Fällen von Anlageberatung, u. a. gegen den Strukturvertrieb AWD aktiv, Graf wiederum hat bereits die Nachfolgergesellschaft von Meinl European Land, Atrium, ins Visier genommen. Hausmaninger ist Experte für Bank- und Wertpapierrecht und zählt die Meinl Bank zu seinen Mandanten.
Federführend bei der Auswahl der Advokaten war Universitätsprofessor Meinhard Lukas, dem die rechtliche Aufarbeitung der Finanzaffäre obliegt. Anknüpfungspunkte bei den Banken wurden gleich mehrere geortet: Einerseits geht es - ähnlich wie im Fall Linz gegen Bawag - um die ausreichende Vertretungsbefugnis. Die Geschäfte wurde ja teilweise im Alleingang von der suspendierten Finanzbeamtin Monika Rathgeber durchgeführt - laut Rechnungshofbericht waren 2012 Umsätze im Volumen von 9,5 Milliarden Euro nicht im Rechnungswesen des Landes erfasst.
Strittig ist, inwieweit die Vollmacht der verschiedenen Finanzreferenten zur Abwicklung von Derivategeschäften ausreichend war. Dann sind wiederum Fragen der Aufklärung über die Risiken sowie die Margen der Banken beim Abschluss der Kontrakte ein möglicher Hebel.
Hohe Verluste
Ausschlaggebend für rechtliche Schritte bei den Deals sind deren Volumen, Risiken und Verluste, wobei Letztere auf 350 Mio. Euro geschätzt werden. Zwar konnte das Ende 2012 nach STANDARD-Berichten aufgeflogene Spekulationsportfolio ohne gröbere Einbußen großteils aufgelöst werden, allerdings sind davor angefallene Verluste und Einschüsse aus dem Budget dabei nicht berücksichtigt.
Für die grüne Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler ist klar, dass "alle Ansprüche geprüft" werden. Auch wenn außergerichtliche Vergleiche im Fokus stünden, werde man vor Klagen nicht zurückschrecken. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 26.9.2013)