Wien - Der "Wahlwexel" könnte illegal sein. Das Innenministerium hege den Anfangsverdacht der strafbaren Handlung und beobachte deshalb die Aktion, die Nicht-Stimmberechtigten die Teilnahme an der Nationalratswahl ermögliche, sagte Robert Stein, der Leiter der Wahlabteilung, am Donnerstag. Die Frage sei, wie weit das Wahlgeheimnis gewahrt sei - und es verstoße schon gegen das Gesetz, sich ohne einen der vorgegebenen Gründe einer Wahlkarte zu bedienen. Im Rahmen des "Wahlwexels" wurden Menschen eingeladen, im Auftrag Nicht-Stimmberechtigter ihr Kreuz zu machen. Die Aktion fand am Mittwoch statt.

Laut Paragraf 38 der Nationalratswahlordnung haben nur Wahlberechtigte, "die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland", Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte - und überdies Personen, die wegen Gehunfähigkeit oder Bettlägrigkeit beziehungsweise Unterbringung in Haftanstalten ihre Stimme bei einer "fliegenden Wahlbehörde" abgeben wollen.

Wahlgeheimnis dürfte gewahrt bleiben

Außerdem muss, wer mit Wahlkarte seine Stimme abgibt, auf dem Kuvert durch eigenhändige Unterschrift eidesstattlich erklären, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hat. Das Wahlgeheimnis dürfte bei der "Wahlwexel"-Aktion allerdings gewahrt sein - denn bei der Stimmabgabe am Mittwoch im Wiener WUK haben die Wahlberechtigten selbst ihren Stimmzettel in einer eigens aufgestellten Wahlkabine ausgefüllt.

Die Initiatoren erklären ihre Aktion für absolut legal. Es finde kein verbotener Stimmenkauf statt, weil kein Geld im Spiel sei. Und effektiv verhindert werden könne der Wahlwechsel ohnehin nicht. Im Rahmen der bestehenden Gesetze sei der Wahlwechsel nicht kriminalisierbar. Das wohl schon deshalb nicht, weil nicht nachvollzogen werden kann, ob eine Wahlkarte im Rahmen dieser Aktion ausgefüllt wurde. 

Häupl: Aktion ist legal

Auch die von Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) mit der Überprüfung der Aktion betrauten Juristen halten die Aktion für legal. Diesen zufolge liege keine Rechtsverletzung vor, sagte Häupl am Donnerstag in der Fragestunde des Gemeinderats. Würden etwa zwei Leute eine Wahlkarte ausfüllen, wäre das rechtswidrig, aber eine Begleitung beziehungsweise ein beratendes Gespräch vor der Wahl sei keine Rechtsverletzung. (APA, 26.9.2013)