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Noch dreieinhalb Jahre nach der Katastrophe ist die Küste mit Öl verseucht.

Foto: AP Photo/Gerald Herbert

London - Der britische Ölkonzern BP hat in Zusammenhang mit der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko 2010 einen juristischen Sieg errungen. Das Unternehmen begrüßte in der Nacht zum Donnerstag den Beschluss eines US-Berufungsgerichts in New Orleans, wonach Entschädigungszahlungen an nicht unmittelbar durch das Unglück Betroffene bis zur weiteren gerichtlichen Klärung zunächst eingestellt werden sollen. Im vergangenen Jahr hatte BP Strafzahlungen in Höhe von 7,8 Mrd. Dollar (5,77 Mrd. Euro) an tausende geschädigte Menschen und Unternehmen vereinbart.

BP hatte sich aber gegen die Art gewandt, wie die Höhe der Entschädigung für betroffene Firmen berechnet wurde. Laut dem Konzern war ein Teil der berechneten Zahlungen an die Unternehmen unangemessen hoch. Das Berufungsgericht befand nun, dass die Zahlungen an Unternehmen, bei denen umstritten ist, ob sie tatsächlich unmittelbar durch das Ölleck geschädigt wurden, ausgesetzt werden sollten, bis ein untergeordnetes Gericht die Fälle überprüft hat.

Im Golf von Mexiko war am 20. April 2010 die Bohrinsel "Deepwater Horizon" explodiert. Bei dem Unglück starben elf Arbeiter, hunderte Millionen Liter Erdöl strömten ins Meer. Es dauerte 87 Tage, bis BP das Leck schließen konnte. Weite Abschnitte der Küsten von fünf US-Bundesstaaten wurden verseucht, der Fischfang und der Tourismus an der Golfküste schwer geschädigt. Der Wirtschaft in den betroffenen Gebieten entstanden Schäden in Milliardenhöhe. (APA, 3.10.2013)