Graz - Im Fall des von seinem Vater gegen den Willen der Mutter nach Dänemark gebrachten sechsjährigen Oliver, blitzten am Mittwoch beide Kindeseltern mit ihren Berufungen vor dem Oberlandesgericht ab. Der Vater hatte gegen den Schuldspruch vom Juni - ein Jahr bedingte Haft wegen schwerer Nötigung und Kindesentziehung - Berufung eingebracht. Die Mutter hatte berufen, weil ihr statt der geforderten 183.000 Euro nur 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen worden waren.

In dem Fall bestehen - der Standard berichtete - in Dänemark, wo die Eltern, ein Däne und eine Grazerin, bis zu ihrer Trennung gemeinsam lebten, und in Österreich verschiedene Rechtsmeinungen. Die Eltern, die beide nicht zur Berufungsverhandlung erschienen, haben jeweils in der eigenen Heimat das alleinige Sorgerecht.

"Eine Art Rückholung"

Die Anwältin der Mutter gab an, dass ihre Mandantin ihren Sohn in den letzten 18 Monaten nie sehen konnte und im Sommer vom Vater "weggejagt wurde", als sie versuchte, den Buben zu besuchen. Der Anwalt des Vaters widersprach dem: Sein Mandant habe ein Besuchsrecht regeln lassen wollen, was die Mutter aber ablehnte, weil sie damit den Rechtsstatus in Dänemark anerkannt hätte. Zudem sei die Kindesentführung "eine Art Rückholung" gewesen, da die Mutter zuvor Dänemark gegen den Willen des Vaters mit dem gemeinsamen Kind verlassen hatte.

Einen Teil der Geldforderungen der Mutter argumentiert diese damit, dass sie seit der Kindesentführung arbeitsunfähig sei. Das ließ der Richter nicht gelten, da die Frau auch davor nicht gearbeitet hatte. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil vom Juni nicht zufrieden und forderte eine höhere Strafe für den Vater. Dem kam man teilweise entgegen. Die bedingte Haft des Vaters wurde zwar auf sechs Monate herabgesetzt, er muss nun aber 7200 Euro Strafe zahlen. Gegen das Urteil ist keine Berufung mehr möglich. (cms, 10.10.2013)