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Beschwichtigung hilft dem umstrittenen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wahrscheinlich nicht mehr. Etwa 7000 Gläubige haben einen offenen Brief an ihn unterschrieben. 

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Blick auf die Kapelle der umgebauten Bischöflichen Residenz in Limburg.

Foto: EPA/FREDRIK VON ERICHSEN

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31 Millionen Euro soll der Umbau der Residenz, die gegenüber der Kathedrale liegt, gekostet haben.

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Wiesbaden/Wien - Dass der Vatikan die Situation im deutschen Bistum Limburg als "problematisch" bezeichnet, ist diplomatischer Zurückhaltung geschuldet. Denn in Wahrheit wächst sich die Verschwendungssucht des umstrittenen Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst zu einem handfesten Kirchenskandal aus.

Nachdem am Montag bekannt wurde, dass der Bau seiner Residenz schon 31 Millionen Euro verschlungen hat - ursprünglich waren 5,5 Millionen veranschlagt -, fordern nun einige Katholiken in Deutschland seinen Rücktritt. Kirchenrechtler Thomas Schüller appelliert sogar an Papst Franziskus, ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

Hinterm Licht

"Wir sind hinters Licht geführt worden", klagte ein Sprecher des Vermögens- und Verwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls vor Journalisten. Noch vor kurzem hatte das Bistum Berichte über die explodierenden Kosten dementiert. "Du sollst nicht stehlen", mahnte Dienstagnacht eine Lichtinstallation des Künstlers Oliver Bienkowski auf dem Domportal.

Bischof: "Brauche keinen pompösen Stil"

Im Interview mit der deutschen "Bild"-Zeitung wehrt sich Bischof Tebartz-van Elst allerdings gegen die Anschuldigungen. Für ihn sei zwar klar, dass man bei der hohen Summe von 31 Millionen Euro für den Umbau erschrecke, doch erklärt er die Steigerungen der Kosten mit der nachhaltigen Bauweise des Diözesanen Zentrums und strengen Auflagen des Denkmalschutzes. Dem widerspricht allerdings das hessische Amt für Denkmalschutz.

Laut "Nassauischer Neuer Presse" soll alleine die Badewanne des Bischofs 15.000 Euro gekostet haben. Tebartz-van Elst bleibt aber dabei: "Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche."

Strafbefehl beantragt

Gegen den Bischof liegt nun auch ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vor, berichtet "Spiegel Online". Tebartz-van Elst habe in zwei Fällen eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben. Es geht um Aussagen des Geistlichen in einem Interview mit dem "Spiegel" über einen Erste-Klasse-Flug in die Slums von Indien. Öffentliche Termine sagte er vorerst ab.

Vor Gericht gab der Geistliche an, dass es keine erneute Rückfrage des Journalisten auf die Frage, ob er erster Klasse geflogen sei, gegeben habe. Er selbst habe auch nicht "Business-Klasse sind wir geflogen", geantwortet. Diese Erklärung sei nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch. Das Amtsgericht Hamburg werde den Antrag der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf den Tatvorwurf und die beantragte Rechtsfolge prüfen. Im Falle eines Schuldspruches könnte der Bischof zu drei Jahren Haft verurteilt werden oder müsste eine Geldstrafe bezahlen.  (bbl/juh, DER STANDARD, 10.10.2013)