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Das ist ein Glas Wasser - der Inhalt unbelebt.

Foto: AP/Berg

Wien/Salzburg - Der Lebensmittelriese Spar verkauft seit Kurzem in ausgewählten Filialen etwa in Innsbruck und Salzburg Grander-Wasser. "Wir sind darauf angesprochen worden und haben uns entschieden, es in unser Sortiment aufzunehmen", sagte Konzernsprecherin Nicole Berkmann den "Salzburger Nachrichten" (Donnerstag). Ein Liter in der typischen blauen Glasflasche kostet 12,10 Euro. Geht es nach seinem Erfinder - dem verstorbenen Tiroler Unternehmer Johann Grande ist das Wasser belebt.  Einen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt es bisher nicht.

Der frühere Tankstellenpächter Grander glaubte, dass Wasser Informationen enthält und diese auch speichern und übertragen kann. Das heutige Wasser habe seine ursprüngliche Reinheit verloren und "erhält durch die Grander-Wasserbelebung die Urinformation zurück, die es braucht, um seine Kraft zur Selbstreinigung wieder aufbauen zu können", so Granders Unternehmen auf seiner Homepage. Seine Anhänger glauben an die gesundheitsbelebende Wirkung des Wassers, das aus den Kitzbüheler Alpen stammt.

Kritik an Wasser und Belebungsgeräten

Die von Johann Granders Kindern geführte Grander GmbH mit Sitz in Jochberg in Tirol beliefert heute weltweit rund 200.000 Kunden mit Wasser und auch Wasserbelebungsgeräten. Das Unternehmen wies 2012 laut FirmenCompass einen Bilanzgewinn von 2,2 Mio. Euro aus, 2011 waren es 2,6 Mio. Euro gewesen. Die Bilanzsumme belief sich auf 4,6 Mio. nach 4,9 Mio. Euro.

Johann Grander hat aber auch viele Kritiker. 2008 starteten Parlamentsabgeordnete mehrerer Parteien einen Versuch, Grander sein 2001 verliehenes Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst abzuerkennen. Der damalige Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP), heute EU-Kommissar, sprach sich aber dagegen aus. Davor hatten sich der Wiener Wissenschafter Erich Eder und die Grander-Vertriebsfirma einen Rechtsstreit wegen kritischer Aussagen zum Grander-Wasser geliefert. 2006 entschied schließlich das Oberlandesgericht (OLG) Wien, dass Eder das Wasser weiterhin als "esoterischen Unfug" bezeichnen darf. Die für einen Betrug benötigte Bereicherungsabsicht sah das OLG nicht, da Grander seinen Käufern ein Rücktrittsrecht gewähre. (APA, 10.10.2013)